Elternforum Alleinerziehend, na und?

Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig geht das?

Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig geht das?

Petra A.

Beitrag melden

Huhu, irgendwie komm ich auf keinen grünen Zweig :( Ich bekomme Wohngeld und frag mich jetzt ob ich obwohl WG auch Kinderzuschlag bekommen kann. Ich hab nach Abzug aller Fixkosten noch 800e im Monat, das ist für 5 Mann (davon zwei männliche vielfressende Teenies) nicht viel :( Tanken muß ich da auch noch. Auf der Arbeit kann ich leider nicht Aufstocken :( Und was anderes wo mehr bei rumkommt hab ich noch nicht gefunden.


Franke

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra A.

http://www.helpster.de/wohngeld-und-kindergeldzuschlag-gleichzeitig-beantragen_207721#anleitung


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Franke

ja... wenn UH oder UH-Vorschuss unter 140 Euro sind


Petra A.

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

ich bekomme für 4 kinder 500€ UH


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra A.

pro Kind d.h. je Kind hast du 125... würde theoretisch heißen du bekommst 4 mal 15 Euro Zuschlag. Beim WG musst du den Zuschlag angeben (ich meine aber er wird nicht angerechnet)... beim Zuschlag musst du das WG angeben.


Bonsai73

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra A.

Kinderzuschlag gibt es nur für Kinder, die keinerlei Form von Unterhalt erhalten. Unterhalt und UHV schließen Kinderzuschlag aus. Wohngeld dagegen nicht.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Bonsai73

Das stimmt so nicht... Zuschlag gibt es auch bei UH oder UHV... wenn dieser unter 140 Euro ist. Dann gibt es allerdings nur die Differenz. Ab 140 UH oder UH-V gibts keinen Zuschlag.


empress1982

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Petra A.

Der Bezug von Wohngeld schließt den Empfang von Kinderzuschlag nicht aus. Die beiden Leistungen ergänzen sich. Wenn dein Einkommen nicht ausreicht für die Miete bekommst du Wohngeld. Reicht dein Einkommen nicht aus um dich und dein Kind zu versorgen, bekommst du Kinderzuschlag. Der Höchstbetrag für Kinderzuschlag liegt bei 140,-€. Wenn dein Kind eigenes Einkommen (Unterhalt/Unterhaltsvorschuss) hat, wird das vom Höchstsatz abgezogen.