Mitglied inaktiv
Heute flatterte mir mein Wohngeldbescheid zu
.
Allerdings ist der Bewilligungszeitraum vom 1.1.09 bis 1.11.09 .
Wird Wohngeld nicht für 12 Monate bewilligt ?
Kennt sich jemand mit den Berechnungen aus ? Da ich gelesen habe , das Grundsätzlich jeder Antragsteller 6 % seines Jahreseinkommen Pauschal abgezogen bekommt . Bei mir wurden diese 6% nicht abgezogen , sondern nur 102 € Werbungskosten . Muß dazu sagen ich gehe nicht mehr arbeiten , da ich auf Rente bin . Wurde hier richtig gerechnet ?
Vielleicht kennt sich ja der eine oder andere damit aus .
LG
Hallo, ich kenn mich zwar nicht damit aus, aber ich hab mal ne Frage an Dich. Kann man Wohngeld auch rückwirkend beantragen? Ich hab nun eindlich den Bescheid vom JAmt wegen UHV bekommen und die bezahlen ab Jan.09 und das aber erstmal an die ARGE weil die ja das sozusagen vorgeschossen haben. Nun müßte ich quasi Wohngeld für meine Tochter beantragen. Kannst Du mir irgendwie weiterhelfen? LG
Hi Julchen Nein , Wohngeld kann nicht rückwirkend beantragt werden . Maßgeblich ist der Monat der Beantragung und bei Bewilligung wird ab diesen Zeitpunkt gezahlt . Ansonsten kann ich Dir leider nicht weiter helfen . Wo wohnst du denn ? LG
Hallo, bei uns kann man Wohngeld nicht rückwirkend beantragend. Es gilt immer nur ab dem Monat der Antragstellung und dann eigentlich 12 Monate. Wenn vorhersehbar ist, dass sich am Einkommen etwas ändert kann die Bezugsdauer auch entsprechend kürzer sein. LG Sylvia
12 Monate ist das was ich sonst auch so gehört habe .Mein Bewilligungszeitraum ist vom 1.1.09 - 30.11.09 . Werde morgen da mal anrufen .
Die machen doch alle was sie wollen... ich wohne in sachsen/vogtlandkreis
vielleicht hilft dir das http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1065680/Wohngeld-2009-Ratschlaege-und-Hinweise.pdf
Danke
Des Rätsels Lösung ist das im Dez . ein Kind 16 wird und somit sich die Berechnung wieder ändert .
Die 6% werden bei mir Pauschal nicht abgezogen , da sie sich auf 10% erhöt ( Krankenversicherung ) .
LG
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