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wie war das mit der berufungsfrist?

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mein exmann hatte keinen anwalt, somit gibt es ja ne 4wochen frist, damit das urteil rechtskräftig ist. eben hatte ich n brief meines anwaltes, dass das urteil dem werten herrn nicht zugestellt werden konnte ( wegen umzug) das heisst, die frist beginnt dann auch erst, wenn er das teil hat, oder? wie schafft es dieser kerl eigentlich immerwieder irgendwelche sachen in verzug zu bringen? LG MEL


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ja, die frist beginnt ab zustellung des Urteils


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wie kann man das nicht zustellen? Der wird dafür wohl eine saftige Strafe kassieren, wenn er sich nicht ummeldet. Bei mir war es damals so, wegen einer nicht bezahlten REchnung die mir mein Mann dagelassen hat (nett von ihm oder) dass die Frist trotzdem weiter lief. Obwohl ich überall ordnungsgemäss gemeldet war, schwirrte das ding in Deutschland 3 jahrelang rum... annika ps nicht AUFREGEN!!! FALTEN, denk dran....


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oh, das wäre ja nett, aber im strafezahlen ist er ja schon geübt. hat ja auch zwangsgeld vom amtsgericht bekommen, weil er die unterlagen ned beibrachte. der zahlt lieber so nen scheiss ( und neue felgen und neue anlage fürs auto) anstatt nils unterhalt zu zahlen. der macht das schon geschickt. aus der alten wohnung wurde er gekündigt, weil er die meite nimmer gezahlt hat. er wollte zwar raus, ist aber zu dumm um ne kündigung zu schreiben, da macht man es lieber sorum, also vermieter ihn rausschmeissen lassen. jetzt wohnt er bei seiner freundin und "zahlt ne menge miete" daher bleibt sein selbstbehalt. der verarscht einen wo er nur kann. und ich hab keine beweise *grummel* LG Mel


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und nicht vier Wochen, was einen gewissen Unterschied macht. Wichtig. LG Ilona


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zu hülf? annika


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Heute in 4 Wochen ist z.B. der Dienstag, der 10.07., und heute in einem Monat ist Donnerstag, der 12.07. - im Einzefall können diese zwei Tage schon einen Unterschied machen...


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annika