Mitglied inaktiv
so lange sie in die schule gehen? studieren? bis 18? irgenwie hab ich derzeit uebehaupt keinen druchblick mehr. weiss jemand was genaueres oder hat jemand einen link fuer mich? danke euch Cristina
Grob kann man sagen zum Ende der ersten Ausbildung ( ABER: Gegenrechnung des Lehrlingslohnes!). Aber auch ein Ausbildungswechsel oder Wechsel der Studienrichtung ist möglich.
Lies mal hier:
http://www.rechtsfindung.com/unterhalt.html
LG
SPMFL ![]()
schau mal auf www.isuv.de das ist ne super Seite
mein sohn ist jetzt 18, geht noch in die 11 te klasse, naechstes jahr matura, dann vielleicht studium (informatik) doch noch einiges vor sich hat deswegen die daemliche frage
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig
Ab 18 muss das Kind den Unterhalt-zahlenden Elternteil SELBER auffordern zu zahlen. Also, wenn der Unterhalt ausbleibt oder sich ändert - was mit 18 der Fall ist - muss er sich selber drum kümmern. (natürlich zeitnah, da auch nicht rückwirkend gezahlt werden muss) LG Ursel
Matura? Vorsicht ... vielleicht ist es in Ö aber anders?