Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe gearade gelsen dass AE 14 Monate Elterngeld erhalten. Ist es auch so wenn die ersten 8 Lebensmonate noch zusammen gewohnt wurde? Bekomme ich die zwei Monate noch nachgezahlt?? Oder gilt es nur für die alleinerziehenden die von anfang an allein waren?? Danke!!
Elterngeld wird so gezahlt wie es beantragt wurde. Der Bescheid wird nicht nachträglich geändert. Gruß Corinna
Du musst doch eh eine Änderung hinschicken, wenn du von gebunden in alleinerziehend wechselst. Frag doch einfach gleich nach wenn du die Änderung abgibst. Gruß
frag nach, da man die 2 Monate gestrichen bekommt, wenn man das Sorgerecht teilt in der Elternzeit bzw. den gleichen Wohnsitz in Elternzeit hat. Also müsste anders herum es auch eine Möglichkeit geben. lg
warum hier einige antworten, die keine ahnung haben ... sorry, ärgert mich nur als also anspruch auf die 2 zusätzlichen hast du , wenn du das alleinige sorgerecht hast, er keine 2 Monate beantragt bzw. genommen hat, ihr getrennt voneinander wohnt und du vor geburt gearbeitet hast...
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