Mitglied inaktiv
also hab das dokument gefunden urkunde(?) über die gemeinsame elterliche sorge haben wir damals unterschrieben schwarz auf weiss. ich kapiers nich. also DOCH GSR? oder DOCH ASR lt. dem schreiben???? ich funk da morgen ma das JA an....
Welches Schreiben ist denn aktueller vom Datum her? Und von welcher Stelle sind beide? Gruß von Cat
aktueller is das was untenb gepostet is der auszug. der is von letzter woche,. die erklärung der sorge von uns is von letztem jahr. beides beim JA gemacht bzw schreiben vom JA
Jetzt mal nochmal zum verstehen, Du hast vom letzten Jahr das Dokument mit dem GSR und von letzter Woche ein Schreiben auf dem das ASR bestätigt wird? Kam das Schreiben einfach so, oder hast Du es angefordert, oder was? Ist ja echt seltsam! Da würd ich wirklich nochmal nachfragen!
gemacht haben...außer Du kannst Dich jetzt nicht mehr daran erinnern, daß Ihr das Sorgerecht irgendwann einmal geändert hat *g* Ich befürchte nur, daß das hier nichts weiter als ein Ratespiel wird, weil wir da keinen Einblick haben. Vorschlag => Nochmal das Jugendamt kontaktieren (nicht das da jemand aus "Beqeumlichkeit" nicht in die Akten geguckt hat.) Oder die damals vielleicht die Erklärung nicht ordentlich gemacht haben??*schreck* Dann solltest Du endgültig Bescheid wissen. sandra
ja defintiv funk ich die morgen nochmal an!!! ich schreibs nochmal ganz genau auf: also von donnerstag is das, 6.9.07 "sehr geehrte frau müller auf ihre anfrage teile ich ihnen mit dass für das kind madita geb. 18.04.2006 in berlin nach den derzeitigen einträgen des vom jugendamt berlin geführten sorgeregisters KEINE GEMEINSAME ELTERLICHE SORGE besteht" so,mit ausgedachten daten als beispiel. ich dachte aber dass das GSR ins ASR entweder vom vater angeleiert werden muss wenn der das freiwllig abgibt oder dass das übers gericht gemacht wird??ich war aber nie beim gericht. kann mir bald nicht denken dass die vom JA das eigenmächtig machen und sagen so, wir haben genug infos.,der kümmert sich nich, ändern wir das alles mal auf ASR für die mutter. dürfen die doch gar nich???? ach so. angefordert habe ich so einen wisch weil ich bei der familienbildungsstöätte als AE rabatt für die spielgruppe bekommen. hab da angerufen und egsagt ich möchte bitte ein papier zugeschickt bekommen wo drauf steht dass ich alleinerziehend bin. THAT´s IT. und dann kam das(s.o.)
Den letzten Part habe ich ja gestern schon gelesen und flüchtig gedacht, das da vielleicht jemand was falsch verstanden hat, davon ausging, das Du eh das ASR hast und dann nicht alle Akten kontrolliert hat. ABER, das ist ja nur ne Vermutung ;-) na denn viel Spaß morgen;-) sandra
aber dass weiss mein sachbearbeiter doch???der hat doch extra nochmal die akte rausgekramt und geguckt????
ich versteh allerdings nicht, wie du eine bescheinigung über alleiniges sorgerecht verlangen kannst, wenn du doch eigentlich davon ausgehst, dass ein gemeinsames sorgerecht eingeräumt wurde?? oder habt ihr damals nur die vaterschaftsanerkennung gemacht (hat nix mit dem SR zu tun) und du verwechselst da was? das solltest du aber schnell ma klären!
vielleicht besagt dieses schreiben einfach nur, dass der kleine bei dir lebt udn du somit alleinerziehend bist, allerdings weiterhin gemeinseames sorgerecht besteht. ich gelte ja auch alleinerziehend, obwohl wir gemeinsames sorgerecht haben, für diverse ämter LG MEl
aber man IST doch alleinerziehend wenn der vater nicht beim kind lebt und die eltern nicht zusammen sind oder nicht????? ich kapiers nich
Du bist für die Ämter solange AE, wie keine andere Person über 18 Jahren in deinem Haushalt gemeldet ist. (Gilt auch für die Lohnsteuerkarte)
is ja auch nich. nur ich 22 und alexander 1,5j.
Dann müsstest du es beim Einwohnermeldeamt so ne bescheinigung holen... halt so ein schrieb, dass nur du und der kleine dort gemeldet sind.... denn das gemeinsame sorgerecht, hat nix mit alleinerziehnd zu tun.
danke :)