Mitglied inaktiv
Hey, melde mich mal kurz zurück,habe gerade mal Zeit, wenn man als getrenntlebend gild (Trennungsjahr) Wer bekommt da die Freibeträge auf der Steuerkarte.? Madleen
Wird da nicht Hälfte Hälfte gemacht?
... äh, von welchen Freibeträgen ist denn hier die Rede? Es gibt so viele VERSCHIEDENE Freibeträge, die man auf Steuerkarten eintragen kann - das kann man so einfach nicht einmal ansatzweise beantworten!
Welche Freibeträge meinst Du denn, Madleen?
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Hallo Leena, ich meinte den Kinderfreibetrag, bis jetzt hat er ja beide bei sich und ich keins weil ich keine Bezüge meht bekam, wurde das geändert
Madleen
Wie ist denn jetzt der aktuelle Stand der Dinge bei Euch? Lebt Ihr denn schon getrennt, hast Du schon eine offizielle Getrennt-Lebend-Erklärung bei der Gemeinde abgegeben..? Wenn nicht, dann richtet sich der Kinderfreibetrag nach den Steuerklassen. Bei IV/IV haben beide zwei Kinderfreibeträge auf der Karte, bei III/V hat der mit Klasse III beide Freibeträge, bei Klasse V gibt es keinen Freibetrag. Wenn man dauerhaft getrennt lebend ist mit Steuerklasse I oder II, dann bekommt grundsätzlich jeder Elternteil einen halben Kinderfreibetrag pro Kind, also bei zwei Kindern jeder 1,0 (2 x 0,5 Freibetrag).
Danke Leena, das war ausführlich, L.G