Aprilscherz2000
Gehalt(Brutto oder netto?) Unterhalt fürs eine Kind das zweite erhält kein Unterhalt (den bei uns ist es so das das Kinderzuschlagberechtigte Kind kein Einkommen über 140€ haben darf anscheinend) Kindergeld LG Chrissie, die durch die Berechnungen einfach nicht durchblickt!
http://www.wohngeldantrag.de/geld/einkommen.htm http://www.kindergeld.info/kinderzuschlag/einkommen-und-vermoegen.html Wohngeld muss beim Zuschlag angegeben werden und umgekehrt
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