Pimboli
Wann genau sollte ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß stellen , wenn ich diesen ab 1.7.18 brauche ? Noch bek. der KV ALG 1 und mein Kind Unterhalt vom KV . Wir wohnen in Hamburg .
Ruf am besten bei deinem zuständigen Jugendamt an und frag nach, wie lange vorher du den Antrag einreichen kannst. Spontan würde ich sagen: sehr lange vorher bestimmt nicht. Einfach deshalb, weil ja das JA für UHV den IST-Zustand prüft und solange der KV noch zahlungsfähig ist, können die ja nix prüfen. Kann sich ja noch eine Menge ändern, (KV findet neue Arbeit z. B.....), sodass das JA wohl eh nicht groß vorab schon einem Antrag statt gibt. Allerdings: UHV wird ab dem Monat bezahlt, wo der Antrag beim JA eingeht. Also selbst wenn die Bearbeitung dann sich hinziehen würde, bekämst du rückwirkend das Geld ausbezahlt, sodass du eben dann "nur" überbrücken müsstest.
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