Aprilscherz2000
Hab von der Änderung zum 01.01.2017 gehört und da soll es für alleinerziehende Unterhaltsvorschuss bis zum 18 Lebensjahr geben und das auch nicht auf 72 Monate begrenzt? https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11/2016-11-16-unterhaltsvorschuss.html Mein Kleiner wird nun 14 und hat vom 3 bis zum 9 Lebensjahr den Vorschuss erhalten.Könnte ich diesen jetzt wieder beantragen? Ich meine wären immerhin 268 € pro Monat LG Chrissie
Soweit ich weiß, ist das Gesetz noch nicht in Kraft getreten.
Ich habe letzte Woche beim Amt angerufen .Das Gesetz ist leider noch nicht durch.
Es ist noch nicht geklärt....
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