Mitglied inaktiv
Hallo, die Überschrift ist etwas wenig aussagekräftig, aber ich versuche zu erklären, was ich suche ;) In den Unterhaltszahlungen des Papas ist doch eingerechnet, dass die Kinder sich gewisse Zeiten im Jahr (Umgangsrecht) auch bei ihm aufhalten und dort verköstigt werden, von ihm abgeholt werden etc. Gibt es dazu einen Gesetzestext? Linktip? Oder ähnliches? Ich frage, weil meine Freundin gerade ganz heftig mit ihrem Ex-Mann über dieses Thema diskutiert. Er möchte die Zeiten, wo die Kinder bei ihm sind nun vom Unterhalt abziehen.... Das Ganze war hier wohl schonmal Thema, wenn ich mich erinnere, aber ich finde beim Suchen nichts. DANKE Kerstin
bei uns gings mal darum, dass ich dem kleinen verköstigung hätte mitgeben sollen, da der papa ja sooooviel unterhalt zahlen müsste und da essen und trinken dabei wäre. mir wurde damals gesagt, dass der papa sich um verpflegung zu kümmern hat. jetzt gibts nur noch wechselwäsche mit. selbst ne zahnbürste musste er sich nun besorgen *g* LG MEL
Hi! Schau mal hier: http://www.scheidung-online.de/ unter Kinder / Umgangsrecht / Kosten des Umgangs Grundsätzlich hat der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs zu tragen. Gruß Corinna
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