Mitglied inaktiv
jetzt habe ich unten gerade gelesen das ein papa selbsständig ist und aber mehr unterhalt zahlen muss als den mindestunterhalt?? mir sagte das Jugendamt damals, das wenn ich eine beistandschaft einrichte, und sie irgendwann in anspruch nehmen muss, sie ihn nur auf den Mindestunterhalt von 199 euro verklagen können... Im moment krieg ich 250, verstehe ich mich sehr gut und kann ihn jederzeit um Hilfe bitten was die Betreuung vom Zwerg angeht und auch wenn ich Hilfe brauch ist er da, trotz allem macht mich das etwas stutzig warum das dort so geregelt wird und mir aber was anderse gesagt wurde, was stimmt denn nun? kann mir da jemand genauer Auskunft geben?
Er muss Einkommensnachweise vorlegen z.B. Steuererklärungen - da kann dann auch mal mehr wie der Mindestsatz rauskommen.
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