Sandr@1974
Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage an Euch. Mein Sohn ist 18 und hat im April 19 eine Ausbildung angefangen. Da sein Einkommen zu hoch ist und er auch noch bei mir wohnt, hat er keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Wir haben den Vater schriftlich darüber informiert. Der erste Geldeingang war Anfang Mai 19. Somit steht ihm doch der Unterhalt für April noch zu oder? Der Vater verlangt jetzt eine Rückzahlung für die Aprilzahlung, was wir aber anders sehen. Er hatte ja im April keinen Gekdeingang, also steht ihm der Unterhalt zu. Oder hab ich einen Denkfehler? LG Sandra
Nein Er hat sein April Gehalt ja bekommen und somit kein Unterhalt mehr für April
Das stimmt. Aber es ging ja erst im Mai auf seinem Konto ein. Ich dachte damit hat er für April noch Anspruch auf Unterhalt.
Aprilgehalt hat er bekommen -natürlich erst im Mai, kein Arbeitgeber zahlt im Vorraus. Also steht ihm auch der Unterhalt für April nicht zu
Nein, das ist sein Gehalt für April. Somit muss er das Geld seinem Vater wohl leider wirklich zurückzahlen...
Anfang Mai, Lohn für April..also rückwirkend.. Somit hätte der Vater recht, nur ich finde es echt traurig, dass er als Vater nicht einfach sagt, ok pass auf, gezahlt ist eh, kauf dir was schönes und behalte es..nein stattdessen will er es wieder haben..echt traurig
Ja das ist traurig. Noch trauriger ist allerdings, dass er dem Jungen noch nicht mal zum 18. gratuliert hat, geschweige denn hat er was bekommen...naja aber das geht schon ein paar Jahre so. Deswegen möchte mein Sohn auch keinen Kontakt mehr.
Ich würde nix zurück zahlen
Nein, es gibt keinen Anspruch. Und so wie auf Zahlung und damit auf das Recht gepocht werden würde, wenn der Sohn einen Anspruch hätte, so macht der Vater von seinem Recht Gebrauch. Recht funktioniert in beide Richtungen, musste ich auch erst lernen.
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