Mitglied inaktiv
Hallo zusammen , kurze Frage an die Profis. Das Kind wohnt im Osten und die Kindsvater im Westen unsere Landes. Bekommt das Kind Ost oder West Unterhalt ??? Simone
das würd mich auch interessieren. meinem exmann konnte man das damals weder im westen noch im osten auf dem jugendamt mitteilen. vom gefühl her würde ich sagen, dass es nach düsseldorfer tabelle geht, da papa ja somit mehr verdient. andererseits "verbrauch" das kind im osten ja angeblich weniger, da die kosten dort geringer sein sollen *haha*, also wäre es die berliner tabelle LGMEL
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Tabelle/Unterhaltsätzen am Wohnort des Kindes. Der Selbstbehalt des Pflichtigen richtet sich nach dem Selbstbehaltsätzen an seinem eigenen Wohnort. hth lg, sandra
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