Sandr@1974
Weiss jemand, wie man den Unterhalt für über 18jährige, in der Ausbildung befindliche "Kinder" berechnet? Dass Mutter und Vater unterhaltspflichtig sind, ist mir bewusst. Aber wie wird das berechnet? Danke und LG Sandra
Hallo, grundsätzlich bleibnen 90 EUR frei, darüberhionaus wird die Ausbildungsvergütung angerechnet. Als erste Orientierung: http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigene-einkuenfte/index.php Lebt das Kind noch bei einem Elternteil?
Nein es lebt in eigener Wohnung.
http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html Mit Unterhaltsrechner (demnächst wieder zur Verfügung stehend), Blog und Forum.
Schön
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