Elternforum Alleinerziehend, na und?

Unterhalt für den Floh

Unterhalt für den Floh

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Leute ich war jetz knapp 3 Jahre nicht mehr hier. und nun will ich gleich 2 Dinge von Euch. ERTSMAL Herzlichen Dank, das Ihr mich 2003 so unterstützt habt. Damals habt Ihr mir gesagt, das ich auch ohne Ehering Unterhalt vom Kindsvater erhalten kann. Und das habe ich! DANKE Euch und meiner Anwältin. Nun sind aber diese 3 Jahre vorbei. Mittlerweile bin ich wieder mitten im Leben und wollt euch nur mal Fragen wie der richtige Unterhalt für meinen Floh nun berechnet wird. Diese Berliner Tabelle ist klar, aber wird das halbe Kindergeld abgezogen?? weiß ich nämlich nicht. LG chelli


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

also ich bekomme 154 euro kindergeld und 170 euro unterhaltsvorschuss vom Staat. Da wird kein kindergeld abgezogen bei mir.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hallo, also von der angegebenen Unterhaltssumme wird die Hälfte Kindergeld abgezogen, wenn der Vater mehr als den Mindestunterhalt zahlt! In West-D wäre die Mindest-Zahlsumme 199 €. D.h. zahlt er 257 Unterhalt, wird aber nur bis 199 € das Kindergeld abgezogen = 58 €. Denke / Hoffe in Ost-D ist die Verfahrensweise... Gibt es denn immer noch einen Unterschied zwischen Düsseldorf und Berliner Tabelle???


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

also das hat ursel sehr gut erklärt 199 bekommst du auf jeden fall d.h. erst, wenn er mehr als 199 UND die hälfte des kindergeldes an dich zahlen müsste, bekommst du auch mehr als 199


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

... es gibt nur die Düsseldorfer Tabelle... :-) LG Rose33


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hallo ursel66, er muß wg. höherem Einkommen mehr als die 199 zahlen- jedenfalls laut Tabelle. Ich hoffe, das er es auch weiterhin tut, denn ich will nicht schon wieder zum Anwalt. danke an alle -lg chelli