Mitglied inaktiv
Hallo vielleicht bin ich hier falsch. Sorry. Ich bin im Scheidungsprozess mit meinem Ehemann. Ich habe ein Kind aus der früheren Beziehung wo der Vater monatlich ein Betrag überweist. Bisher wurde dieses Geld auf ein separates Konto überwiesen und den Guthaben habe ich nicht beruht. Jetzt will die andere Seite dieses Guthaben zum Zugewinn zählen. Und aufteilen. Ist zwar niccht viel aber eigentlich war das Geld für mein kleines maedchen gedacht. Ist es rechtes? Argumentiert wird. Ich habe für mein Kind Geld ausgegeben aus der zugewinngemeinschaft und das muss kompensiert werden.
Für so Fragen hol dir kompetente Hilfe und frag einen Anwalt
Ich würde auch einen Anwalt fragen. Aber prinzipell sehe ich es so wie dein Noch-Ehemann. Der Unterhalt dient der Versorung deines Kindes. Wenn du ihn nicht angerührt hast, ist das Kind von dir und deinem Mann versorgt worden. Trini
ich denke auch , dass du da schlechte karten hast. es sei denn das geld kind auf ein sparbuch auf den namen deines kindes( aber auch das weiß ich nicht genau)
Wenn das Geld auf Deinen Namen angelegt wurde, vermute ich, dass es beim Zugewinn mitberechnet wird. Wenn das Geld auf Namen des Kindes angelegt wurde, dann vermute ich ist es ein geschenk und gehört dem Kind. So wäre meine Interpretation der Lage. Liebe Grüße Laufente
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