Mitglied inaktiv
Guten Morgen an alle, ich versuch die ganze Zeit das Jugendamt zu erreichen. Ich möchte nächste Wochen hin um Unterhalt ausrechnen zu lassen. Was muss ich da alles mitnehmen. Mein Ex wird auch mitkommen. Was muss er mitnehmen. Ist er Unterhaltsverpflichtet ab Trennung? Da ich derzeit noch in der Wohnung lebe und wir die Miete gemeinsam bezahlen? Danke und liebe Grüße Jane
schade
Hi! Ich würde die Unterlagen des Kindes (Geburtsurkunde, ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung) mitnehmen. Dein Ex sollte auf jeden Fall seine Lohnabrechnungen und, falls vorhanden, seine Einkommenssteuerabrechnung vom FA mitnehmen. Da ich davon ausgehe, dass er den Unterhalt vor eurer Trennung über Naturalien bezahlt hat, wäre er ab der Trennung barunterhaltsverpflichtet. Wenn eurer Kind jünger als 3 Jahre ist, dann bist Du ggf. auch betreuungsunterhaltsberechtigt. Will heissen, dass Du ggf. auch Anspruch auf Unterhalt hast. Ist natürlich davon abhängig wieviel Dein Ex verdient... Gruß Corinna
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