Mitglied inaktiv
Meine Schwägerin kommt in 2 Wochen mit ihrem 14 Monaten alten Kind wieder zurück nach Deutschland. Sie war dort 2 Jahre mit ihrem Lebensgefährten. Da die beiden sich getrennt haben (das ist auch der Grund warum sie zurückkommt) würde sie gerne wissen, ob ihr EX nur dem Kind oder auch ihr Unterhaltsverpflichtet ist. Mir hat nämlich eine andere Mama (auch getrenntlebend) erzählt, sie hätte Unterhalt für sich eingeklagt, allerdings bekommt sie den nur für die ersten 3 Jahre. Und in Bayern würde man Erziehungsgeld 3 Jahre bekommen (hier in Hessen nur 2 Jahre). LG und danke Sandra
hallöchen, guck doch mal unter folgenden link: www.bnotk.de/notartaetigkeiten/ehe_partnerschaft_familie_ehe.htm oder www.ursula-schroeder.de/lexikon.htm oder www.finanztip.de/tip/z/familienrecht.html dort gibt es rechtstips usw... hoffe du wirst fündig... ciao jacki
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