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Umgangsrecht Termin beim Jugendamt

Umgangsrecht Termin beim Jugendamt

tina2003

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Soo nun ist es bald soweit Umgangsrecht wird vorm Ja geklärt. Derzeit: fr-mo plus Mittwoch (mit Übernachtung). Kind 2 provoziert beim kV mit neuer freundin nur schläft dort auch schlecht . Kind 1 würde am liebsten den Tag unter der woche wegfallen lassen. KV will Tage unter der Woche ans umgangswe ranhängen sprich alle 2 Wochen 5 Übernachtungen bei kV mit Freundin dann wieder 9 bei mir. Therapeut und Erziehungsbetatung finden das nicht so schlecht kinder wollen aber lieber weniger übernachten und Kind 2 will Auch tag unter der Woche nicht. Wie soll ich da sinnvoll argumentieren vorm jugendamt wenn alle diese neue von ihm Angestrebte Regelung gut finden? Nebenbei bemerkt: ich füge mich den Rhythmus den das Kind seiner freundin hat. (Wechselt in den Ferien oft). So dass unsere kids dort sind wenn auch der Sohn der Freundin da ist. So ich habe seit 7 Wochen einen neuen Job - mit schichtdienst (Pflege) ... Der kinderkalender des kV war ausschlaggebend für meine Einstellung... Soo wenn der nun wieder geändert wird sehr ich probleme beim Arbeitgeber. Da ich Therapien mache wurde die wochenplanung im Haus nun An meine Kindertage angepasst. Bei uns wird (leider) oder Gott sei dank sehr auf die Dienste geachtet somit habe ich heute bereits Ärger bekommen mit dem Vermerk ich hätte mich an den dienstplan zu halten ( ich war gestern länger- mal wieder überstd) wenn ich nun komme u sage es muss alles umgeschmissen werden sehe ich meinen Job als gefährdet..da es bereits eine "Abmahnung " wg der überstd gab und heute wurde gesagt es sei das allerletzte mal. Ganz davon zu schweigen das den Kindern "kurze" Umgangszeiten lieber sind als lange. Auch wenn "Fachleute " das anders sehen. Wie soll ich a) die Wünsche der kids (7+9) sinnvoll anbringen? Und spielt mein Job dabei auch eine rille?


mf4

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Antwort auf Beitrag von tina2003

Die Absprache den Job betreffend wäre mein Argument Nr.1 In diese willigte er ein und kurz darauf passt es ihm nicht mehr. Ich weiß nicht, ob Kinder in dem Alter schon gefragt werden... ich würde mit den Kindern reden und wen sie wollen und sich trauen wäre es doch super, wenn sie die bisherige Regelung befürworten.


fsw

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Antwort auf Beitrag von tina2003

Auch Kinder können vor Jugendamt und Gericht befragt werden.Je nachdem,wie verständlich sie schon sind und denken können,wird ihrer Aussage entsprochen.Hier in der Verwandtschaft wurde ein 7-Jähriger angehört und nach seinem Wunsch gehandelt.