Mitglied inaktiv
Hallo Sue! Ich warte dann mal und mache es so wie du es vorgeschlagen hast. LG Kerstin
ich habe selbst mal einen Unfallort verlassen, und dem gegnerischen Fahrzeug nur einen Zettel hinterlassen. Was ebenfalls unter Fahrerflucht läuft - was ich damals aber nicht wußte! Ich war gerade die zweite Woche in der AUsbildung und hatte Angst, zu spät zu kommen - deshalb auch nur der Zettel unter der Windschutzscheibe. Die meldeten sich natürlich sofort und der gegnerische Anwalt meinte, dass sie von einer Anzeige absehen... das ist kein Kavaliersdelikt... Folge war allerdings auch, dass die Gegner mir einen Riesenschaden unterjubelten, den ich NIE IM LEBEN so verursacht hatte... ich denke, die haben da gleich noch ein wenig nachgeholfen oder mir Altlasten untergeschoben... ich bin mit Tempo 5 in ein parkendes Auto gefahren, da war eine KLEINE Beule - bei mir in der Stoßstange ebenfalls, aber wirklich minimal. Letztendlich hatten die einen Schaden von damals 3.000 DM von wegen ganze Radaufhängung verzogen und so... LG Sue