Mitglied inaktiv
Hallo, könnt ihr mir sagen ob ich das jetzt alles richtig verstanden habe. AE = Steuerklasse II Düsseldorfer Tabelle minus 50 % Kindergeld 0,5 Kinderfreitrag für den Papa wenn er Unterhalt zahlt wenn er nicht zahlt und ich UVG bekomme - bekommt ich dann auch das ganze Kind auf die Steuerkarte ? Wie wird UVG vom Vater zurückgefordert ? Mit Zinsen ? Ich muss ihm ja seine Lage erklären ? Kann ich die Diffenerenz UVG/Unterhalt irgendwie als Anspruch dauerhaft sichern/festschreiben ? Lena
wenn er nicht bezahlt,steht ihm auch nicht das halbe kind auf der karte zu. du kannst zum finanzamt fahren und das ändern. zu deinen anderen fragen weiss ich leider nix...
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