Elternforum Alleinerziehend, na und?

steuerkarte

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ích habe mit meinem freund das gemeinsame sorgerecht...ihr habt mir ja auch gut ins gewissen geredet... nun meine frage, wie müssen wir denn nun den kleinen auf unseren steuerkarten eintragen lassen... wir gehe beide arbeiten und verdienen in etwa das selbe...beide steuerklasse 1 hat da jemand vorab einen tip für mich, war noch nicht bei der stadt und habe gefragt...


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Ich kenne mich da nicht so aus. Ich bin aber auch ae mit 1 Kind und habe Steuerklasse 2.


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Wenn dein Sohn bei dir lebt, bekommst du die Steuerklasse II. Dein Ex behält die I. Soweit er Kindesunterhalt bezahlt, bekommt ihr beide einen halben Kinderfreibetrag. LG


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ot


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du behälst die 1...die 2 gibt es nicht mehr,nur noch für "alte hase",also bestandsschutz,neu vergeben wird das nicht mehr


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Die steuerklasse 2 gibt es noch, hab ich erst anfang oktober bekommen, mußte unterschreiben, daß ich mit meinem sohn ohne partner zusammenlebe...


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"Offizielle Erklärungen zur Steuerklasse als Auszug aus "Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler: Steuerklasse II gilt für die zu Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, wenn ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Voraussetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrags ist, dass der Arbeitnehmer Alleinerziehender ist und zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihm ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht und das bei ihm mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinerziehenden zu, der das Kindergeld erhält. Lebt der Arbeitnehmer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann der Entlastungsbetrag nicht gewährt werden. Das Gleiche gilt, wenn der Alleinerziehende mit einer anderen volljährigen Person, für die ihm kein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht, einen gemeinsamen Haushalt führt, es sei denn, dass es sich um ein volljähriges Kind handelt, das den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst leistet, sich freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder eine vom gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt. Mit sonstigen volljährigen Personen besteht keine Haushaltsgemeinschaft, wenn sie sich tatsächlich (Pflegebedürftigkeit mit den Pflegestufen I, II oder III oder Blindheit) und finanziell (Einkünfte und Bezüge unter 7680 Euro und Vermögen unter 15500 Euro) nicht an der Haushaltsführung beteiligen. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht vorliegen, steht dem Arbeitnehmer die Steuerklasse II nicht zu. Die Gemeinde darf die Steuerklasse II nur dann auf der Lohnsteuerkarte bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer der Gemeinde schriftlich versichert hat, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende vorliegen und ihm seine Verpflichtung bekannt ist, die Eintragung der Steuerklasse II umgehend ändern zu lassen, wenn diese Voraussetzungen wegfallen. Für die Berücksichtigung der Steuerklasse II bei Alleinerziehenden mit Kindern, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist das Finanzamt zuständig. Entsprechendes gilt für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für verwitwete Alleinerziehende in Sonderfällen mit Lohnsteuerklasse III." http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/lohnsteuer-steuerklasse.htm


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ja sorry das dann alle meine berufsschullehrer nicht bescheid wissen und uns für die prüfung was falsches beibringen,damit wir auch ja durch die prüfung fallen


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http://www.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/beitrag.htm?id=477587


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Wenn du es nicht glaubst, geh zum Amt und frag nach. Die Klasse II sollte mal abgeschafft werden, das wurde aber bis jetzt nicht umgesetzt. Das einzige, was sich geändert hat, ist dass man jetzt wirklich allein wohnen muss, früher reichte es, wenn man vom KV getrennt lebt. Und ich weiss das nicht aus der Berufsschule, sondern aus der Praxis :-) LG


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Die STKL2 wurde mal abgeschafft, aber dann still und heimlich wieder eingeführt. Der Unterschied zur 1 ist aber Pipifax - man ist ja keine Familie *ironieoff*. Gruß, Elisabeth.


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also, wir sind zusammen, aber wohnen nicht zusammen...ist´auch schlecht, da wir beruflich zur zeit noch 100km auseiunander wohnen, was aber geändert werden soll und wir auf jeden fall zusammen ziehen wollen...unterhalt bekomme ich nicht.....


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2009...also dürfte man ja davon ausgehen richtige sachen zu lernen


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Schönen Gruß an Deine Berufsschullehrer, und vielleicht wissen die ja irgendwelche Neuerungen, die ab 2009 geltend sollten (*ironieoff*) - aber die Auskunft "Steuerklasse II nur noch für Altfälle, für alle anderen ist die abgeschafft" ist schlichtweg falsch. Schönen Gruß von L., die hauptberuflich beim Finanzamt ist und dort ebenfalls tagtäglich mit der Unkenntnis zahlreicher Steuerbürger kämpft (und gerade Lehrer sind besonders schlimm... )


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und du hast sicher noch nie in deinem leben ne falschaussage getroffen ist doch gut jetzt


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Jetzt muß ich aber echt mal lachen, hier sagen Dir mittlerweile 3 Leute vom Fach (ich nämlich auch noch ), dass Deine Lehrer Dir Mist lernen und Du glaubst das einfach nicht! Was genau lernst Du denn?