Mitglied inaktiv
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen, mein Freund und ich haben ein geteiltes sorgerecht, wir sind nicht verheiratet, wenn wir uns trennen, wie sieht es aus mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wir es dann auch geteilt ? Danke !!!!!!!!!!!
Hallo, das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Mutter, egal ob gemeinsames Sorgerecht, Verheiratet oder nicht.
Das ABR liegt bei dem, bei dem das Kind ist. Es gibt tatsächlich Väter, die sich um ihre Kinder kümmern. Gruß, Elisabeth.
kann dir ja mal mein Anwaltschreiben zeigen UND Gerichtsbeschluss.
Bei Gemeinsamen Sorgerecht haben es beide. Außer es wird vor Gericht anders entschieden.
Dann hat in DEINEM Fall das Gericht so entschieden. In meinem Fall ja auch. Aber daß es immer und ausschließlich bei der Mutter liegt ist einfach Quatsch.
Aber OK. Ich kann jetzt auch nur sagen wie es bei mir war. Spielen ja auch die Familienverhältnisse eine Rolle. Lg
ABR haben beide auch weiterhin erst mal gemeinsam. Das alleine ABR wird nicht dadurch begründet, daß die Kinder ausschli. oder überwiegend bei einem Elternteil leben. Es kann nur durch ein Gericht auf ein Elterntel alleine übertragen werden. Man muß also klagen. Viele Grüße Désirée
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