Mitglied inaktiv
Wie hoch ist der Selbstbehalt vom KV, l.G
890 € sofern kein Kind für das er unterhaltspflichtig ist in seinem haushalt lebt.
das ist recht wenig die Kinder bleiben bei mir. Das Argeamt holt sich erst von ihm nachweise was er mir zahlen kann und der Rest ist von der Arge zu zahlen. Kann der Mann solange wie er noch keine andere Wohnung hat wohnen bleiben trotz trennung? die zahlen doch sicher erst wenn er draußen ist. Ich habe gelesen das man auch eine Trennung auch in eigenen 4 Wänden sein muß aber vom Anwalt bestätigt werden,ich darf für ihn ja sowieso nichts mehr machen. L.G.
schau doch mal hier nach: http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_7.htm bei uns war das so, dass der KV nur 890 € für sich selbst behalten durfte. http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html
Danke, schau mal nach
Hallo ! Dein Mann hat Dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1000€ und dem Kind gegenüber von 890€ ! Das heißt , wenn er nach Abzug seiner berufsbedingten Aufwendungen ,Eheschulden und dem Kindesunterhalt noch mehr als 1000€ hat bekommst Du noch Unterhalt für Dich ! Wenn er nach Abzug von berufsbedingten Ausgaben, Eheschulden noch mehr als 890€ hat bekommst Du von ihm Unterhalt fürs Kind ! lg safrarja
Danke für die Auskümpfte
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