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Rückzahlung UVG

Rückzahlung UVG

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Hi! Der KV hat ja die Kommunikation mit mir beendet... Ich habe UVG beantragt und nun würde mich interessieren, ob er als Hartz 4 Empfänger das überhaupt zurückzahlen muss. (Wenn nicht, dann weiss ich garnicht mehr warum er sich so aufregt...) LG Corinna


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Hallo, mein Exmann ist auch ALGII Empfänger und ich bekomme Unterhaltsvorschuss. Er ist ab dem 1. August wieder berufstätig und wird dann den Vorschuss zurückzahlen müssen. Gruss, Doris


Mitglied inaktiv

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nachweislich unverschuldet leistungsunfähig war, dann muß er das nicht zurückzahlen. => wäre dann als Ausfallleistungen zu verbuchen. Auch nicht, wenn er in ein paar Jahren einen guten Job hätte. Aber viele JÄ versuchen einem dann trotzdem eine Ratenzahlung "aufzudrücken". lg, sandra