Mitglied inaktiv
Hi! Der KV hat ja die Kommunikation mit mir beendet... Ich habe UVG beantragt und nun würde mich interessieren, ob er als Hartz 4 Empfänger das überhaupt zurückzahlen muss. (Wenn nicht, dann weiss ich garnicht mehr warum er sich so aufregt...) LG Corinna
Hallo, mein Exmann ist auch ALGII Empfänger und ich bekomme Unterhaltsvorschuss. Er ist ab dem 1. August wieder berufstätig und wird dann den Vorschuss zurückzahlen müssen. Gruss, Doris
nachweislich unverschuldet leistungsunfähig war, dann muß er das nicht zurückzahlen. => wäre dann als Ausfallleistungen zu verbuchen. Auch nicht, wenn er in ein paar Jahren einen guten Job hätte. Aber viele JÄ versuchen einem dann trotzdem eine Ratenzahlung "aufzudrücken". lg, sandra
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