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Regelleistung Kind und Miete Wohnung

Regelleistung Kind und Miete Wohnung

Mitglied inaktiv

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Hallo, wollte mal was fragen. Wenn man Kindesunterhalt vom Vater bekommt, fällt dann die Regelleistung von der Arge weg? Ich denke wohl dass es so ist, dass man entweder das eine oder das andere bekommt oder? Das Kindergeld wird ja auch noch weggerechnet! Ich habe mich vor einigen Monaten mal bei der Arge informiert und mir wurden folgende Daten gegeben. 347,00 € Regelleistung AE 124,00 € Mehrbedarf AE 208,00 € Regelleistung Kind 290,00 € Miete (maximal) 51,00 € Heizkosten Es ist mir insofern wichtig das zu wissen, da ich endlich, endlich eine Wohnung an der Hand hätte, nur liegt sie über den erlaubten 290 €. Da ich mit dem Kindsvater noch zusammenwohne und bald psychisch draufgehe muß ich hier raus, aber in unserer Gegend gibts kaum was anständiges zu mieten. Für 290 € höchstens Schimmel-Löcher! Soviel ich weiß heisst es in den Mietkosten von der Arge sollen die Nebenkosten drin sein. Da können die doch nur Müll u. Kamin etc. meinen. Denn richtige Nebenkosten wären doch Wasser usw. Oder verstehe ich das falsch. Die neue Wohnung würde 90 € über den erlaubten 290 € liegen. Dann wären noch Abschläge in Höhe von 130 € zu entrichten. Ob man das wohl von dem restlichen Geld bestreiten könnte? Zur Info ich bin noch nicht bei der Arge gemeldet und mein Kind ist 22 Monate alt. Bei der Arge hat man mir gesagt, ziehen sie erst mal um. Ich muß also kein Wohnungsangebot vorlegen, die wissen nämlich auch dass kaum was zu kriegen ist. Danke schon mal für Antworten! Mimmila!


Mitglied inaktiv

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Die erlaubten Mietsätze sind in jeder Stadt unterschiedlich. Wenn du Unterhalt bekommst, bekommst du natürlich kein oder zumindest weniger H4. Außerdem noch Kindergeld. Wenn du gar kien H4 mehr bekommst, weil der Ex zahlt, könnstest du noch Wohngeld beantragen. Tja, was wäre wenn ? Nicht einfach, gerade weil die meisten Anträge erst gestellt werden können, wenn man alleine gemeldet ist. Aber von den Regelleistungen solltest du leben können - also mach es - wenn du es wirklich willst.


Mitglied inaktiv

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Also das mit der Miete ist auch immer so ein Ermessensspielraum der Arge! Abschläge? Meinst du Kaution? Die kannst du ebenfalls als Darlehn bei der Arge beantragen! Unterhalt wird dir als Einkommen genau wie das Kindergeld angerechnet!