Elternforum Alleinerziehend, na und?

@ralph

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Mitglied inaktiv

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hallo ralph wie betrechnet sich der mehrbedarf für alleinerziehende. hab ne seite gefunden , das steht 36%-60% der regelleistung. wer bekommt 36%? wem stehen 60% zu? bitte um antwort gruss senay


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Hallo Senay, Gesetzestext: SGB II § 21 Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt . . . 3) [Absatz 3!!] Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen 1. in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder 2. in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung. (Zitatende) ausgehend von 345,- € Regelsatz heißt das: 1 Kind oder 7 oder 2-3 Kinder unter 16 Jahren: 36% von 345,- € = 124,- € mehrbedarf Eine Mutter von 4 Kindern unter 18 Jahren würde danach aber 48% (166,- €), mit 5 Kinder 60% (207,- €) und mit 6 Kindern oder mehr auch (nur) 60% (207,- €) vom Regelsatz (im Westen 345,- €) erhalten. Alles klar? :-) So, und nun muß ich mal wieder schaffen... ;-) Viele Grüße Ralph/Snoopy