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@Ralph wg. Wohngeld

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Hallo Ralph, ich war nun endlich auf der Wohngeldstelle, aber die konnten mir nichts sagen. Die Sachbearbeiterin gab mir einen Stoß Vordrucke 'Mietbescheinigung' mit, ich solle mir passende Wohnungen aussuchen, den Vermieter diese Bescheinigung ausfüllen lassen und dann könnte sie errechnen, ob, und wenn wieviel Wohngeldanspruch ich hätte! Ist das so? Ich hatte Dich eigentlich so verstanden, dass es da in jeder Stadt/ Gemeinde unterschiedliche Richtsätze gibt! Vielleicht kannst Du da ja mal kurz was dazu schreiben? Vielen Dank und Gruß von Cat


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Hi Cat, also, das WOHNGELD nach dem Bundeswohngeldgesetz ist bundeseinheitlich geregelt. Jede Region in Deutschland hat ihren Schlüssel, und anhand der Wohngeldtabelle, die Dir die Wohngeldstelle aushändigen kann (kleines Heftchen), kannst Du Dir Deinen Wohngeldanspruch ausrechnen lassen. Das, was Du da schilderst, klingt allerdings weniger nach Wohngeld, sondern nach Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (HartzIV), und da ist bei den Wohnungskosten jede Kommune anders. Bis zum 30.06.2007 hatte Hamburg ein ziemlich einfaches Verfahren, für jedermann verständlich. Seit dem 01.07.2007 ist das so kompliziert geworden, daß eine Beratung aus Zeitgründen nicht mehr zu leisten ist. Seit Juli kommt es darauf an, wann die Wohnung zum ersten MAl bezugsfertig geworden ist, wobei in Hamburg sanierte Häuser aus der wilhelminischen Zeit fast wie Neubauten zählen. Vielleicht ist das bei Euch ähnlich, und die Sachbearbeiterin kann die nur noch anhhand konkreter Angaben einen Hilfeanspruch ausrechnen. Um Dir wirklich etwas sagen zu können, bräuchte ich die konkreten Handlungsanweiseung zur "Kosten der Unterkunft" in Deinem zuständigen Amt. So ist alles leider nur Kaffeesatzleserei. Liebe Grüße Ralph/Snoopy, der jetzt sein Auto weiter beladen geht... :-)


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Die Sache mit dem Wohngeld: Es gibt einen Online Rechner, dort kann man schon mal vorab sich errechnen lassen, was evtl. es vom Amt als ZUSCHUSS gibt. Auf dem Amt selber: Auskunft vom Vermieter wichtig. ob frei finanziert oder nicht. Wichtig auch, ob ein eigener Verdienst und in welcher Höhe vorliegt. Wohngeldgrenze sind 1600,00 €. Kindergeld wird nicht mit in Betracht genommen, liegt bei der Berechnung außen vor. Die Quadratmeterzahl ist unwichtig. Doch der Betreffende muss die ersten Monate, bis der Zuschuss kommt, allein die Miete + Nebenkosten zahlen können. Deshalb wird vom Wohngeldamt auch die Vorlage des bereits bezahlten Mietzinses verlangt. Liebe Grüße Arthouse