Elternforum Alleinerziehend, na und?

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe

Aprilscherz2000

Beitrag melden

Kann es sein das diese Begrenzt ist?Ich meine Zeitmäßig - also man wird später nochmal kontrolliert und muß dann gegebenfalls zurückzahlen? Mir wurde vor 2 Jahren PKH bewilligt und gerade kam ein Schreiben, das ich meine Konten und Einkommen offen legen soll.Allerdings ist das natürlich nicht mehr so wie halt vor 2 Jahren.Versteh ich nicht oder muß ich die Sachen von vor 2 Jahren einreichen ;-)? Komisch


Aprilscherz2000

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

.......da steht ja 4 Jahre nach Ablauf - dann werden sie in 2 Jahren wohl nochmal alles wollen. LG Chrissie


Babyblouse

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Hallo, Ich hab das auch grad durch und seit April gibt es ein neues Gesetz das besagt, das jeder der PKB bezieht, 4 Jahre oder gar 5(?) Jahre danach noch zur Rückzahlung herrangezogen werden kann, wenn dies die neuen Einkommensverhältnisse zulassen. LG


CKEL0410

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Hallo vier jahre können sie nochmal prüfen. Das war aber vor vier fünf jahren auch schon so. Bei mir kam keine Prüfung die vier jahre sind schon um.


Helena83

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Habe ich auch gestern bekommen, meine Scheidung ist jetzt auch 2 Jahre her. In 2 Jahren kommts wohl nochmal.