Mitglied inaktiv
hallo, ich bin seit April diesen Jahres neu verheiratet und habe eine Tochter 9 Jahre aus erster Ehe. nun möchte ich das alleinige Sorgerecht beantragen. Im Juli kam meine kleine Tochter zur Welt so das ich nur EK aus Elterngel habe. Nun meine Frage, wisst Ihr vielleicht ob das EK meines Mannes mit herangezogn wird?? Bei dem Prozess geht es ja um meine Tochter aus erster Ehe, oder spielt das da keine Rolle?? Wäre über Antworten sehr dankbar
ja, ich denke schon, daß das einkommen deines mannes herangezogen wird....
Da Dein Mann Dir unterhaltspflichtig ist, wird sein Einkommen mit angerechnet. Gruß, Elisabeth.
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