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Mietrecht, Nachmietersuche

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Mitglied inaktiv

Hallo, hat jemand Ahnung ob es noch so etwas wie eine Klausel o.ä. gibt die besagt dass man aus einem Mietvertrag draussen ist wenn man soundsoviele Nachmieter gestellt hat bei Kündigung des Mietverhältnis? Obwohl es genug Wohnungssuchende gibt hat mein Vermieter die Wohnung (4 Wochen nach Kündigung endlich)einem Makler gegeben und der macht auf gemütlich und weiss eben nicht ob er die Wohnung früher vermieten kann.... Mich ärgert das Ganze um so mehr weil ich bei Einzug in diese Wohnung innerhalb von 3 Wochen (!) eingezogen bin da sie auch ab *sofort* zu vermieten gewesen war und es meinen Vermieter damals wenig gekratzt hat dass es Kündigungsfristen gibt...... und jetzt kann ich wahrscheinlich noch die vollen 3 Monate weiter Miete zahlen obwohl ich 2 Monate davon nicht mehr in der Wohnung wohnen werde..... gibt es da keine Möglichkeit?? grübelnde Grüsse, ;-((


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Hallo, also soweit ich weiß, musst Du ma. 3 Nachmieter zur Auswahl dem Vermieter vorlegen können und wenn er keinen Mietausfall hat, ist es doch ok, oder nicht? Sag ihm einfach Du hättest Dich erkundigt, dass das so reichen würde, Du hättest Dich beim Mieterschutzbund erkundigt...*g (kannst ja sicherheitshalber noch mal nachfragen, z. B. Nicola Bader...?, hm, aber sie wird sagen: wende Dich an den zuständigen Mieterschutzbund...:-) Aber ich bin mir recht sicher damit! Viel Glück, Sonja


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Danke Sonja für Dein posting bist Du Dir sicher dass diese Regelung heute noch gilt? Der Mieterschutzbund gibt leider nur Mitgliedern Auskunft, ansonsten kann man sich da meines Wissens die Zähne ausbeissen...


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Diese Regelung mit 3 Nachmieter hat sich wohl eingebürgert aber es gibt keine gesetzliche Grundlage dazu. Selbst wenn du 10 Nachmieter stellst kann der Vermieter sie ablehnen. Lese schon seit längerem in einem Mietrechtforum und da gab es schon sehr oft Probleme mit vorzeitigem Auszug und Nachmietersuche Schau mal: Kündigung - Nachmieter: Es gibt keinen Grundsatz, dass man gegen Stellung von 3 Nachmietern vorzeitig aus dem Mietverhältnis ausscheiden kann. Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Die Rechtsprechung macht eine Ausnahme, wenn der Mieter die Wohnung unverschuldet nicht mehr nutzen kann und sein Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses dasjenige des Vermieters an der Fortführung überwiegt. Dann kann der Vermieter nach „Treu und Glauben“ gehalten sein, den Mieter gegen Beibringung eines ordentlichen und solventen Nachmieters aus dem Vertrag herauszulassen. Beispiele für solche Härtefälle: Versetzung ohne eigenes Zutun nach außerhalb; Umzug ins Altenheim; gesundheitliche Gründe, die die Nutzung der Wohnung unmöglich machen; Familienzuwachs, so dass die Wohnung zu eng wird. Mit Urteil vom 22.1.2003 hat der BGH diesen Grundsatz bestätigt und einen Fall grundloser Ablehnung einer vorgeschlagenen Nachmieterin entschieden.


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Hallo, sie galt jedenfalls mal und ich wüßte nichts davon, dass sich da was geändert hätte...hoffe, mir ist da nichts entgangen... Frag doch mal Nicola Bader, ob das noch gilt...!? Oder kennst Du jemanden, der im Mieterschutzbund ist, der soll mal für Dich nachfragen...! Telefonisch sollte dafür eigentlich reichen. Noch was: lese mal genau im Mietvertrag nach, bei den Vordrucken steht meist was drin! Hoffentlich hast Du keinen Zeitmietvertrag, sonst wirds schwierig! Schau mal hier: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://66.249.93.104/search?q=cache:MZLZ3tZKNPQJ:www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Nachmietergestellung/nma.htm+Nachmieter+K%C3%BCndigungsfrist+Mietwohnung&hl=de&lr=lang_de LG Sonja


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Soweit mir bekannt ist, klappt das nur, wenn der Vermieter einen davon akzeptiert, sonst muss er dich nicht früher aus dem Vertrag raus lassen. Schließlich müssen die vorgeschlagenen Nachmieter ja auch für den Vermieter akzeptabel sein, zumindest einer davon (sonst könnt man ja auch, mal übertrieben dargestellt, 3 Penner von der Straße als Nachmieter vorschlagen.... und wär damit aus dem Vertrag raus!) Aber wenn du ihm akzeptable Leute bringst, kann es ihm nur Recht sein! Da geht eigentlich jeder Vermieter drauf ein, da er doch froh ist, wenn seine Wohnung an gescheite Leute vermietet ist. Rede mal mit deinem Vermieter, was er davon hält, wenn du ihm mögliche Nachmieter bringst. Sind doch alles keine Unmenschen! Viel Erfolg!


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Hi, das mit den Nachmietern ist keine bindende Sache, wenn dieses nicht zuvor abgesprochen wurde. Der Mietvertrag endet mit ende der Kündigungsfrist. Ob ein Vermieter einen Nachmieter akzeptiert, ist alleine seine Sache. Gruss


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Hallo, das habe sie heute bei Punkt12 gesagt, dass das eben ein Irrglaube wäre, mit den 3 Nachmietern....! Also der Vermieter muss nicht mitspielen, kann also auf die 3 Monate Kündigungsfrist bestehen. Aber rede doch mal mit dem Vermieter, wieso sollte der ein Problem damit haben, wenn Du ihm einen solventen Mieter präsentierst? LG Sonja


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nichtmal wenns vorher "abgesprochen" wurde muss der Vermieter sich dran halten. Woher das mit den 3 Nachmietern kommt ist mir schleierhaft. Es gibt übrigens ein sehr sehr geiles Forum auf www.recht.de Bei mir war der FAll ähnlich. Ich hätte ein paar Interessenten gehabt aber die Hausverwaltung hat alles über einen Makler laufen lassen... somit dauerte es auch, er ist nun mal nicht der schnellste. Das wiederum war nicht ganz rechtens, aber das ist ne lange Geschichte (wir gehen davon aus dass Makler und Eigentümer sich damals die Provision teilten - aber wir konnten es eben nicht fundiert nachweisen) Gott sei Dank hat sich dann noch ein "Dummer" gefunden und ich mußte statt 2 MOnaten nur noch eine Miete zahlen, obwohl ich nimmer in der Rotzbutze drinnen war. LG Sue