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Meldeamt...????

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wenn man sich beim umzug im neuen ort nicht anmeldet u. schwarz wohnt....kann man da anzeige erstatten...????


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und was hast Du davon?


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einen neuen fred.


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Also Strafbar ist es...Hab das mit dem KV meiner kleinen durh... GLG


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und was hast du da erreicht....


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inwiefern ist das strafbar?


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Naja am ende nichts da es nicht nötig war da er dann zur Vernunft gekommen ist.. Also was genau passiert kann ich dir nicht sagen weiß nur von meiner Anwältin das ich ihn hätte Anzeigen können... Aber nachdem er das Erfahren hat hat er sich auch gemeldet.... Darf ich fragen wieso du fragst?! LG


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wenn er nicht mitwirkt bzgl seiner unterhaltsverpflichtung kann man ihm sicher einen strick drehen, wenn er keine adresse hat, zu der ihm amtliche schreiben zugestellt werden können. die tatsache an sich aber ist nicht strafbar ( gell häsle ). hätte ich auch mal gerne gehabt....


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Also wo es bei uns um den Unterhalt ging da meinte meine Anwältin es wäre Strafbar also wie gesagt ih kan nur das sagen was ih von meiner Anwältin weiß...


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jepp, sag ich ja.... aber bei keks geht es nicht um unterhalt. meistens hat man ja einen grund warum man untertaucht, aber die tatsache an sich irgendwo zu wohnen und sich nicht zu melden ist nicht strafbar.


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Ah alles klar =)


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... es ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Verwarn- oder Bußgeld geahndet wird. Strafbar, wie der Volksmund oft meint, im Sinne des Strafgesetzbuch (ins Gefängnis mit ihm... ) ist es nicht. Allerdings, wenn z.B. Unterhaltsentzug mit ins Spiel kommt, sieht die Sache insofern anders aus, als dann das eigentliche Delikt, der Unterhaltsentzug, schwerer gewichtet werden dürfte. Das "Schwarzwohnen" an sich ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Ich würde es nicht drauf ankommen lassen


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also ich war mal ein halbes Jahr nicht gemeldet und keiner hat was gesagt, aber das ist sicherlich auch Glückssache beim Sachbearbeiter.


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Ich glaube, daß da selten wirklich was gemacht wird. Vor allem rückwirkend nicht. Ich war auch mal eine Weile nicht korrekt umgemeldet - im Endeffekt hat es keinen interessiert. War auch bei meinem Ex so: Der war ausgezogen, aber noch ganz lange hier gemeldet. Einmal stand sogar der Gerichtsvollzieher vor der Tür, weil er irgendwelche Schulden hatte - war schon extrem peinlich. Ich bin dann zur Meldestelle und habe gefragt, ob die ihn nicht irgendwie zwingen können, daß er sich endlich ummeldet - das hat die aber nicht wirklich interessiert, Ordnungswidrigkeit hin oder her. Es hätte sie wahrscheinlich mehr interessiert, wenn er im Halteverbot gestanden hätte. Aber Meldevergehen scheinen irgendwie überall nur ein müdes Gähnen hervorzurufen. Meinen Ex habe ich dann mit Hilfe meiner Anwältin zwangsabgemeldet - sonst wäre er wahrscheinlich heute noch hier gemeldet *gg*. Gruß, Elisabeth.


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Hi Elisabeth, das Problem stellt sich in meinem Berufsalltrag öfter, wie Du Dir denken kannst. Frau hat Männe rausgeworfen, oder er ist von selbst gegangen... er ist aber noch gemeldet. Da Frau ihn nicht so ohne weiteres selbst abmelden kann, verlangen wir dann immer den Nachweis, daß sie die "amtliche Abmeldung" eingeleitet hat. Den kriegt sie sofort, und zwei - drei Monate später ist er dann vom Amt abgemeldet. Ich habe allerdings auch noch nie gehört, daß da irgendwie ein Bußgeld verhängt worden ist. Wie ich schon schrieb kann ich mir höchstens vorstellen, daß bei anderen Delikten das Nichtummelden sich negativ bei deren Beurteilung auswirken könnte. LG Snoopy


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Na ja, bei mir hat sich die Meldestelle irgendwie nicht zur "amtlichen Abmeldung" überreden lassen - zumindest nicht von mir. Die haben mich angeschaut, als ob ich irgendwas Ekliges von ihnen will. Irgendwie haben sie sich dann herausgeredet, daß er noch nicht lange genug ausgezogen ist. Der Gerichtsvollzieher hat sie grad gar nicht gejuckt.... Meine Anwältin hatte da wohl andere Methoden, Hebel oder sonstwas - als sie die Sache dann in die Hand nahm, war das ruckzuck erledigt. War mir auch recht - das Ergebnis zählt *gg*. Mir war nur wichtig, daß er abgemeldet ist - wie, warum und von wem, das war mir in dem ganzen Chaos damals eigentlich jacke....


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Verstoß gegen das Meldegesetz kann bis zu 500 Euro kosten... Ist davon abhängig, wann man sich hätte ummelden müssen. Und ja, es gibt solche Bußgeldbescheide.;o) Gruß Corinna


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...wenn man für die nicht angemeldete wohnung wohngeld bezieht *lach*


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wo kein kläger, da kein richter. ich wäre sehr gerne jemandem an den karren gefahren, der mindestens 1 jahr nicht gemeldet war. hat niemanden wirklich interessiert..... erst wenn jugendamt oder finanzamt ins spiel kommt, dann wird es ggf interessant. und DIE gschicht ist keine zwei monate her.