Mitglied inaktiv
Hu hu!! Hab da noch mal eine Frage wegen dieser Steuererklärung....oh welch ein GRAUS! Mache gerade für 2005...und bin ab ca Mitte des Jahres in den Mutterschutz gegangen, hab dann am 22.8. entbunden. Muss ich nun die Anlage Kind ausfüllen???? Dieser Papierkram macht mich ganz wuschig...ich vergesse bestimmt die Hälfte auszufüllen. Verwirrte Grüße, Carmen
Hallo Carmen, Einkommensteuererklärungen sind (mittlerweile) immer Jahreserklärungen, d.h. wenn Dein Nachwuchs am 22.08.05 geboren wurde, musst Du für 2005 auch die Anlage Kind ausfüllen, entsprechend mit 5 Monaten und Kindergeld für 5 Monate (ggf. hälftiges Kindesgeld, wenn der Vater entsprechend Unterhalt zahlt) mit eintragen, außerdem Angaben zum Kindschaftsverhältnis zu weiteren Person - sprich, entsprechende Angaben zum Vater. Wenn's weitere Fragen gibt - nur zu, ich versuche immer gerne weiterzuhelfen, wenn ich kann! :-) (P.S.: Mein jüngster Nachwuchs ist übrigens vom 16.08.05, also gar nicht wirklich älter als Deiner! *grins*)
Danke! Da kommen bestimmt noch einige Fragen!!! Z.B.: Was ist ein Kinderfreibetrag und kann ich den beantragen?? Hab auch meine Email angegeben....kannst ja da schreiben!? Gruß Carmen
Hallo Carmen, Du hast Post, hoffe ich! :-) Gruß, Leena
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