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Klassenfahrt

Klassenfahrt

nociolla

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Sagt mal ich bekomme ja im Moment ALG II bis Mitte April dann Arbeitslosen Geld I und ab Mai arbeite ich wieder . Nun habe ich mal gegoogle und ich könnte wohl bei Bezug von ALG II und auch bei ALG I die Übernähme der Klassenfahrt Kosten beantragen . Aber wie sind den da die Fristen die Klassenfahrt ist im Juni da arbeite ich schon wieder aber bezahlt werden muss sie im April da arbeite ich ja noch nicht . Mir wäre das echt eine Hilfe wenn ich für die Zwillinge etwas zu dieses Klassenfahrt zu bekomme . Weiß das wer ? Lieber Gruß Noci


glückskinder

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Antwort auf Beitrag von nociolla

Meine Schüler mussten die Kosten schon ab Oktober beantragen, obwohl wir erst in zwei Monaten fahren. Manche taten dies auch jetzt noch, werden aber wohl nicht pünktlich zahlen können. Beantrage es einfach. Wenn du dort kein Geld bekommst, frage beim Schulamt nach. Dort kann man auch Unterstützung erhalten. Hat auch eine Mutter eines Schülers gemacht.