Mitglied inaktiv
Hallo, mich würde mal interessieren was ihr dazu sagt : Mutter,2 Kinder bekommt Unterhalt für die Kinder und für sich.Jetzt verlangt sie vom Ex dass ER die monatlichen Kosten von 22 Euro übernimmt und will wenn nötig gerichtlich gegen ihn vorgehen,da dieser sich weigert. Wird sie Erfolg mit einer solchen KLage haben??? Gruß Beate
Das Geld gibt es doch nachher sowieso wieder? Warum dann so ein Hickhack? Gruß, Elisabeth.
Hallo! Also ich nehme jetzt mal an , dass es nur der Ex-Freund ist oder EX-Mann ? Bei den EX-Freund keine CHance. Und bei den EX-Mann, könnte man es von Ihm verlangen. Aber wenn Ihr zum Beispiel vom Amt Lebt kann man. Gibt es die Möglichkeit: Kieferorthopädische Behandlung und Zuzahlung für Hartz4-Empfänger Im Endeffekt ist es ein unabweisbarer Bedarf, wo das Jobcenter ein zinsloses Darlehen für geben muss. Wird eine Kfo-Behandlung nach Behandlungsplan abgeschlossen, gibt es den Eigenanteil der Eltern komplett zurück von der KV. Damit soll sichergestellt werden, dass die Behandlung auch zuende geführt wird. Immerhin zieht sich sowas über Jahre hin. Es könnte trotzdem sein, das Deine ARGE ein zinsloses Darlehen erst mal ablehnt, da hilft bei einer Ablehnung dann nur ein Widerspruch und notfalls eine Klage vor dem Sozialgericht Es hilft leider nur ein schriftlicher Antrag an die ARGE. Viel Glück und alles Liebe und Gute
Ich verstehe nicht, wie man wegen 22 Euro klagen möchte??? Geh doch mal zum Amt und frag dort nach. Wie wäre es sonst, wenn ihr euch die 22 Euro Mehrkosten teilt. Ich meine 11 Euro monatlich müssten doch drin sein, oder?
wahrscheinlich, wenn sie 22€/monat zahlt.... dann hat sie eh keine chance, denn es MUSS nicht sein. geld bekommt sie auch nach abgeschlossener behandlung NICHT wieder.
......sondern um einen Freund,dessen Nochfrau mit allen Mitteln versucht jeden Cent der möglich ist aus ihm rauszupressen...... meine Meinung ist halt,dass da sie das Geld eh wieder bekommt das doch vom Unterhalt fürs Kind begleichen kann....wofür ist denn sonst der Unterhalt gedacht?doch um die Belange und Bedürfnisse des Kindes zu decken,oder???
wenn sie tatsächlich 22€/monat zahlt, dann ist das eine vereinbarte ratenzahlung an den kfo. die erstattbare zuzahlung wird quartalsweise abgerechnet und ist immer unterschiedlich hoch. nach den aussagen des sb meines zuständigen jugendamtes ist auch eine zahnspange nicht unberechnet und erschwinglich.
Naja, es kommt schon drauf an, wieviel Unterhalt er zahlt. Wenn es sich um unteren Bereich beläuft, sind Sonderleistungen auch möglich. Der normale Unterhalt deckt doch nur den normalen Bedarf...Essen, Kleidung...da zählt eine Zahnspangen u.U. zu unvorhergesehenen Aufwendungen und da kann auch der zahlende Elternteil beteiligt werden...aber dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein und dann finde ich es auch berechtigt. lg heike
er zahlt für beide KInder über 500 Euro.....also nicht wirklich "untere" Grenze....
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