Mone76
Hallo, welches Lohn gilt eigentlich für die Kinderunterhaltberechnung. Mein Noch-Mann ist derzeit (ganz 2015) noch in Steuerklasse 3. Ab 01.01.2016 will er dann in die 4 wechseln. Dann verdient er logischerweisse weniger netto. Gilt dann der Nettolohn ab 01.01. oder der Lohn in 2015 als er noch in Steuerklasse 3 war?!?!? LG Mone
Nun, man rechnet die "letzten 12 Monate". Wobei man in dem Fall natürlich auch den neuen verminderten Netto-Lohn berücksichtigen kann. Fände ICH jetzt nur fair, aber das müsst Ihr mit oder ohne Jugendamt/Anwalt auskarteln. Übrigens MUSS er die StKl. wechseln... Gruss Désirée
Unterhalt wird normalerweise dann neu berechnet.
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