Tessy77
Hallo eine Frage bekommt man Kinderzuschlag weiterhin wenn das volljährige Kind in Ausbildung ist und in eine eigene Wohnung zieht. Der Antrag läuft noch aber mein Kind zieht nun im Spätsommer in erste eigene Wohnung, war bei Antragstellung noch nicht absehbar. Vielen Dank
meinst du die neu beschlossenen 300€ pro Kind?
Nein, sie meint den Kinderzuschlag, den Geringverdiener zusätzlich beantragen können.
Nein. Kinderzuschlag steht euch nur zu, wenn das Kind zu Hause wohnt, denn es soll die Eltern unterstützen. Kindergeld kann auch bei Auszug weitergezahlt werden.
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