Tessy77
Hallo eine Frage bekommt man Kinderzuschlag weiterhin wenn das volljährige Kind in Ausbildung ist und in eine eigene Wohnung zieht. Der Antrag läuft noch aber mein Kind zieht nun im Spätsommer in erste eigene Wohnung, war bei Antragstellung noch nicht absehbar. Vielen Dank
meinst du die neu beschlossenen 300€ pro Kind?
Nein, sie meint den Kinderzuschlag, den Geringverdiener zusätzlich beantragen können.
Nein. Kinderzuschlag steht euch nur zu, wenn das Kind zu Hause wohnt, denn es soll die Eltern unterstützen. Kindergeld kann auch bei Auszug weitergezahlt werden.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln