Mojo1980
Hallo! Ich beginne ab Sept. diesen Jahres eine Umschulung. Laut Agentur für Arbeit steht mir für beide Kinder ein pauschaler Betrag von 130,- Betreuungskosten zu. Meine kleine wird demnächst 3 Jahre alt und geht schon eine Weile in die Kita. Da ist das alles nachvollziehbar. Meine große Tochter ist 12. Ihr Schule ist etwas über 3 km von unserem Haus entfernt und da wir etwas außerhalb der Stadt wohnen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (nächste Bushaltestelle gut 1 km entfernt). Meine Nachbarin wird sie deshalb des Öfteren von der Schule abholen und dann wird sie da auch Mittag essen. Meine Freundin oder meine Mutter werden sie auch 1x die Woche zur Musikschule bringen müssen. Kann ich das so auf meinem Antrag vermerken, um auch für meine Große Betreuungskosten zu erhalten? Danke Moni
Kenne das nur für Kita- oder Hortkosten. Kostenübernahme für Schülerbeförderung hat mit der Arbeitsagentur meines Wissens nicht zu tun.
Ich habe das im Rahmen meiner Umschulung damals pauschal bekommen, einen Nachweis über die Betreuung wollte keiner haben. Soweit ich mich erinnere ist der aber nur für Kinder bis 12 .
Betreuungskosten gibt es bis zum vollendeten 15.Lebensjahr - diese Info habe ich vor Kurzem bekommen seitens des Jobcenters, was ne Umschulung betrifft. Wenns ne Privatperson macht, dann mache einen Vertrag mit ihr, was sie für das Abholen und das Mittagessen bekommt - aber als Betreuungszeit reinschreiben ( nicht als "abholen und Mittagessen" - das ist in der Betreuungszeit enthalten und ne private Abmachung) .
Denke es wird stark davon ausgegangen werden, dass der Weg mit dem Fahrrad zurücklegbar ist.
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