Mitglied inaktiv
hallo,ich habe meine wohnung zum 28.februar 06 gekündigt,da ich seit okt. alleinerziehend bin nun ist meine wohnung weder zu teuer noch zu groß ist,wollte ich fragen ob man eine kündigung auch zurück ziehen kann.lg katrin
Hallo! Also einen Anspruch auf Rücknahme hast du nicht, aber einfach anrufen und nachfragen. Und dann gegebenfalls natürlich schriftlich bestätigen lassen. LG Janka
Hallo, würde auch sagen einfach Vermieter anrufen und Fragen, wenn dieser noch keinen neuen Nachmieter gefunden hat oder sonstwas mit der Wohnung vor hat, sollte da nichts gegen sprechen. Dann aber auch nochmal schriftlich einreichen und bestätigen lassen. Kenne einige die sowas auch schon hinter sich haben.
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