Mitglied inaktiv
hallo zusammen, ich hab doch im November die Übernahme von der Zeitarbeitsfirma gehabt... und verdien jetzt 50 Euro mehr (Auszahlungsbetrag). Gesetzliches Netto nimmt sich fast 300 Euro.... jetzt kam heut morgen ein Anruf vom JA, sie übernehmen die Betreuung von Miri nicht mehr.... hab der dann versucht zu erklären, ass ich ja nur 50 euro mehr im monat hab, aber das interessiert die gar nicht.... war fix und fertig, weil ich mir die wohnung, und volle Tamu nicht leisten kann... ne günstigere wohnung krieg ich aber auch nicht.,,, hab jetzt lange mit meinem abteilungsleiter / Teamleiter / Personalreferent und Buchhalter gesprochen und nach Lösungen gesucht... so wie es aussieht werd ich ab januar in Elternezit mit teilzeittätigkeit von 30 stunden gehen.... dann hab ich zwar 100 euro weniger als jezt, aber wenigstns zahlen die die tamu wieder oh mann... ist doch alles sch....
Wie ergibt sich denn die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Netto? Versteh ich nicht *grübel*
ich hatte bei der zeitarbeitsfirma viele steuerfreie auszahlbeträge (fahrkosten, verpflegungsgeld, trennungsgeld), netto wurden die nicht angerechnet...., die standen unter dem gesetzlichen netto als zusätzliche posten.... diese freibeträge hab ich jetzt nicht mehr, hab jetzt wie die meisten anderen eben ein brutto--- steuern---sozialabgaben und fertig....
Das kann wohl nicht sein wegen 50 Euro so ein Theater?! Wir hatten damals auch so eine "nette" Dame im Jugendamt. Da freust Dich über einen Job und dann sowas.
Hallo, ist hart, ist aber so, bei dem einem sind es 50 Euro beim nächsten 52 Euro. Irgendwo müssen Grenzen gezogen werden LG
klar, aber können die dann nicht wenigstens anteilmäßig zahlen... ich leg gern die 50 euro drauf, kein thema., aber alles alleine, schaff ich finanziell nicht
Hm.. würden sie auch nix teilweise übernehmen?.. Hm... aber Arbeitgeber zahlen teilweise steuerfrei die Betreuungskosten. (statt einer Gehaltserhöhung).. evtl. kommt für dich ja auch sowas in Betracht...
weißt du da irgendwas wo das steht
guck mal hier http://www.handbuch-kindertagespflege.de/bmfsfj/generator/Publikationen/kindertagespflege/5-Wissenswertes-fuer-betriebe/5-1-Warum-ist-kindertagespflege-fuer-betriebe-interessant-/5-1-1-zuschuss-des-arbeitgebers-zur-kinderbetreuung.html