Mitglied inaktiv
Hallo mein Kinderarzt hat mir empfohlen mit meinen Kindern eine Kur zu machen,er meinte das die Kinder in der jetzigen Situation einfach mal rausmüssten und das es auch mir in meinem Zustand ganz gut tun würde(bin in der 23.SSW)! Nun hat mein Sachbearbeiter auf dem Amt mir gesagt mir würde das vom Geld abgezogen werden! Darf er das denn?DA meine Kosten doch weiter laufen(Miete,Strom,Telefon und Versicherungen)! Vielen Dank und LG Daniela mit Michelle,Jessica und Liam
Hi, also bei mir läuft es so,das mir nur ein kleiner teil gekürzt wird,weil ich ja drei wochen nciht zu hause essen muss mit meinem kind.Ansonsten,miete und strom und so,bekomme ich trotzdem.es wird also nicht der komplette betrag ausgezahlt!die beim amt müssten dir aber ausrechnen können,was da wegfällt! Lieben gruss Carina
Hallo das Problem ist das meine Miete sowieso nicht komplett übernommen wird da der Mietvertrag auf meinen Mann steht und mein Vermieter diesen nicht umschreiben will somit fehlen mir ca.160 Euro für Miete und Strom die das Amt mir abzieht weil sie der Meinung sind das mein Mann für den Rest aufkommen muß! LG Daniela
Achso,mmhh,und die beim amt kann die nicht weiterhelfen?und dir sagen,was du machen kannst???
Hallo, das Amt wird Dir während der Kur den Regelsatz um 35% kürzen, weil die Vollverpflegung in der Kur als geldwerte Leistung angerechnet wird. So war es zumindest bei mir im letzten Jahr. Aktuell bin ich in teilstationärer Behandlung und mir werden 20% vom Regelsatz abgezogen mit der selben Begründung (bekomme Frühstück, Mittag und Nachmittagskaffee). LG Kerstin
Also ich fahr auch in 2 Wochen zur Kur, meine SB meinte, es ist gut, das ich Mitte des Monats fahre, so ist es sehr gering was abgezogen wird, schlecht wäre es Ende des Monats, weil dann die 3 Wochen angerechnet werden, also der Regelsatz von 35%. Also wenn, dann schau Anfang oder Mitte des Monats.. Gruß susi
Hallo lilliblue, also ich bin von Mitte Juni bis Mitte Juli zur Kur gewesen und mir wurde das auf den Tag genau ausgerechnet mit den 35%. Ich wüßte auch nicht, warum das vom Zeitraum im Monat abhängig sein sollte...... Schön, wenn es bei Euch so gehandhabt wird, aber ich glaube nicht, dass das die Regel ist! LG Kerstin
wohin fährst du denn zur kur?
es gibt seit Ende letzten Jahres einen Gerichtsbeschluss (der Zettel liegt nun leider bei meinen Eltern) dass bei Mutter-Kind-Kuren nichts mehr abgezogen werden darf, nur bei anderen Kuren. das einzige Problem, was noch besteht ist, dass es viele Sachbearbeiter nicht wissen und wenn sich da niemand beschwert bzw selbst vorher erkundigt hat, es weiterhin brav abgezogen wird. Denn mir wurde im Februar nichts abgezogen, nachdem ich die entsprechenden Papiere vorgelegt habe. LG Peli
Hallo, kannst Du wohl genauere Infos zu dem Gerichtsbeschluß (Aktenzeichen) herausfinden und mir per Mail zukommen lassen? DANKE! Kerstin
.... nicht zu laut sagen, Mitarbeiter des Arbeitsamtes haben doch schließlich immer recht.... LG Ilona
Hallo Peli,wärst du so nett mir das rüber zu mailen?ich wäre dir sehr Dankbar! LG Daniela mit Michelle,Jessica und Liam
ot.
Hallo, ich fahr zur Ostseeklinik Fischland in Wustrow... bin schon total nervös... ach ja, so einen Gerichtsbeschluß hätte ich auch gern, wobei es sich bei mir um "nur" 30 Euro handelt... Gruß susi
hier ein paar Aktenzeichen von Sozialgerichtsurteilen, nach denen eine Kürzung im Falle von Krankenhausaufenthalten von ALG-II-Empfängern nicht gerechtfertigt ist (ein Landessozialgerichtsurteil von größerer Bedeutung ist auch dabei): LSG NRW L 20 B 304/06 AS ER vom 10.1.07 SG Schleswig S2 AS 12/07 ER vom 26.1.07 SG Gotha S 26 AS 748/06 vom 10.11.06 SG Mannheim S 4 AS 3966/06 vom 7.3.07 SG Heilbronn S 7 AS 4471/06 vom 22.2.07 SG Mannheim S9 AS 3882/06 und AZ Detmold : Sozialgericht Detmold S 9 AS237/05 Sozialgericht Freiburg S 9 AS 1557/06 LG Ilona
Hallo Ilona, da kannst Du noch so viele Wald- und Wiesen-Gerichtsurteile benennen... solange das Bundessozialgericht dazu kein Urteil abgegeben hat, wird sich flächendeckend nichts ändern. Das Landessozialgericht NJW hat in diesem Bundesland Wirkung, und dort muß man sich wohl auch Gedanken machen, aber bei uns in Hamburg z.B. überhaupt nicht. Es gibt zu diesem Thema absolut keinen Eingriff in die Fachlichen Hinweise, d.h. es geht weiter wie bisher. Außerdem wäre es interessant, die jeweiligen Begründungen zu kennen. Viele Grüße Ralph/Snoopy
Einfache Sozialgerichtsurteile helfen, wenn überhaupt, nur in der jeweiligen Zuständigkeit des Gerichts, also Mannheim hilft in Mannheim und Umgebung. In Passau interessiert ein Urteil aus Mannheim aber keine Sau! Und ein Kasseler Urteil findet kein Interesse in Dortmund usw., somit entfaltet die Vorlage eines solchen Urteils höchstwahrscheinlich keine Vorteile. Eine Ausnahme bildet da noch das Landessozialgerichtsurteil in NJW, aber auch da würde ich lieber erst noch den genauen Urteilstext bewerten wollen, bevor ich mich da weit aus dem Fenster hänge. :-) Klarheit würde deshalb nur eine Entscheidung des Bundessozialgerichts bringen. Viele Grüße Ralph/Snoopy
Hallo Ralph, die Bgegründungen kann man doch auf der Seite des jeweiligen Sozialgerichts herunterladen. Das war mir jetzt wirklich ein wenig zuviel. Nun, diese "Wald- und Wiesenurteile" sind ausser dem einen Urteil des LSG ja nun auch nicht völlig von der Hand zu weisen. Auf jeden Fall beweisen sie, dass man gute Aussichten hat, auf Sozialgerichtsebene gegen diese, ich nenn sie mal "Machenschaften (*g*)", vorzugehen... Für den Einzelfall durchaus sinnvoll. Übrigens hat Hamburgs ARGE bundesweit einen denkbar schlechten Ruf, jedenfalls nach der Einschätzung bestimmter Initiativen. S gibt auf alle Fälle Landesteile, wo nicht ganz so harsch mit den ALOS umgegangen wird. Vielleicht haste Lust umzuziehen? Nach Berlin z. B? *lach Hier gehts noch... LG Ilona
das LSG-Urteil ist natürlich überhaupt nicht von der Hand zu weisen ...*lach
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