sunny3010
...MUSS ich den KV im kindergarten eintragen lassen?? es kommt kein unterhalt von ihm, besuchsrecht ist jetzt 14tägig geregelt mit 3std. übers gericht dieses jahr noch vollens. kann mir wer weiterhelfen?? lg u danke ps. ich hab das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht
Wo sollst Du den KV eintragen lassen? Auf die Liste, wer das Kind abholen darf oder was? Britta
ja genau dort, und wer als nächstes informiert wird, wenn was passiert.... da steh ich an 1ter stelle dann meine ma....
Nö, wenn Du das ABR hast, musst Du ihn nicht als Abholer eintragen lassen. Die Frage ist nur, ob es nicht vielleicht sinnvoll ist, es doch zu tun, denn sonst wird ihm auch im Notfall keiner das Kind mitgeben. Britta
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nö ich würde es auf keinen fall machen, wenn er sonst nicht mal die besucheswes auf die reihe bekommt, woher soll er wissen was er in der kita tun soll beim abholen usw...
Ich würde sagen, es kommt darauf an, wie Euer Verhältnis ist. Denn im Grunde genommen sollte ein Vater natürlich sein Kind vom KIGA abholen dürfen. Wenn Du allerdings Angst hast, dass er das Kind entführen will oder sonstwas, dann trag ihn nicht ein.
Unterhalt sehe ich auch nicht für meine Kinder aber warum sollte ich den Vater dann nicht in KiTa oder Hort eintragen lassen? Er ist und bleibt der Vater und damit Bezugsperson wie ich. Wenn mir mal was passieren würde wäre er der erste, der da sein könnte seine Kinder abholen und der einzige, der sie definitiv betreuen würde...
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