Elternforum Alleinerziehend, na und?

hallo, frage wegen alleinerziehendenzuschuß

hallo, frage wegen alleinerziehendenzuschuß

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hi ihr, ich bin alleinerziehend, wohne aber derzeit noch mit meiner mutter in einer wohnung. bin schon ne ganze zeit eine wohnung für meinen sohn und mich am suchen, aber bis jetzt ohne erfolg. hab ich jetzt schon anspruch auf AEzuschlag? lg jessy


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ja hast du. denn du und dein kind ihr bildest eine eigene bedarfsgemeinschaft. mit deiner mutter zusammen ist es eine haushaltsgemeinschaft. Dir steht ein Mehrbedarf von der aRGE von 125,- Euro zu!!!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Momentan ist sie ja nicht alleinerziehend, weil ihre Mutter ja dort wohnt und aufpassend könnte. ;-O


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wo kann man einen Alleinerz. zuschlag beantragen und wer bekommt den alles ? wo kann ich mich informieren. Bin alleinerz. und habe eine Wohnung. Gruß


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

als ich das 1. jahr bei meiner mutter gewohnt habe, hatte ich keinen alleinerziehndenmehrbedarf. den habe ich bekommen als ich meine eigene wohnung hatte. lg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Sie IST alleinerziehend! Ihre Mutter hat nix damit zu tun.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

will auch mal => !!!!!!!!!! Warum benutzt man in Foren immer !!!!! und ???? drückt das Agressivität aus?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hey normalerweise schon mußt mal beim Arbeitsamt Druck machen! weil du ja nun alleinerziehend bist meine freundinn hat das geld auch bekommen obwohl sie bei ihrer schwester untergekommen ict.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

http://origin.wdr.de/radio/wdr2//quintessenz/389130.phtml http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0202100 Alleine leben (die geteilte WHG mit der Mutter ist nicht alleinlebend) => Alleinerziehend=> Voraussetzung für Mehrbedarfsanspruch


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich wohne auch mit meinem sohn bei meinem vater. wir sind aber eine eigene bedarfsgemeinschaft - ich kriege den mehrbedarf!!!! 125,-Euro!!!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bei ALG II ist man allein erziehend, wenn kein Partner in der Bedarfsgemeinschaft ist .... (glaube ich jedenfalls) Bei der Steuer - für Steuerklasse II - zählt aber die Haushaltsgemeinschaft, d.h. so bald eine weitere Person über 18 im Haushalt lebt, ist man nicht mehr allein erziehend.... Gruß


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

um dem es beim Nichtgewähren des Zuschlages ging, weil sie in einer Wohnung zusammenlebten. Soo alt ist der Artikel ja noch nicht ;-O