Elternforum Alleinerziehend, na und?

Gerichturteil Umgangsrecht und Arbeiten

Gerichturteil Umgangsrecht und Arbeiten

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallöle !! Wie sieht es aus ,wenn es ein Gerichtsbeschluss gibt ,dass der KV die Kinder jedes 2.+4. WE im Monat die Kinder holen muß und mir heute ,nachdem ich ihn etwas gefragt habe mir nebenbei mitteilt,dass er diesen Samstag wohl arbeiten muß...??


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, kann dir zu deiner Frage leider nicht antworten, aber mal ne Gegenfrage.. kann man per Gericht erzwingen, das der Vater sein Kind sieht? Ich frag nur, weil mein Ex keinen Kontakt möchte... Gruß Susi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

na die else von udo jürgens und die von monti lüftner haben es geschafft. ob das gut ist????? wer nicht will, der hat schon. bei den promis geht es doch nur um die taler und die schlagzeilen.... ich halte nichts davon.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Mein Ex hat immer mal wieder sporadisch ein paar Wochen Kontakt zu den Kindern gehabt,dann Monatte nicht und hat behauptet,dass ich den Kontakt unterbinden würde. Er hat über seinen Anwalt nie auch nur einen Vorschlag gemacht wann er die Kinder mal holen will ,auf meine ist er nicht eingegangen und hat dann plötzlich ein Gerichtsverfahren angezettelt. Dort wollte er die Kinder einzeln holen(wir haben 3 )weil er es anders nicht könne,darauf hat sich der Richter nicht eingelassen und festgelegt ,dass er jedes 2. We Sa um 10 Uhr unseren Sohn holt und So um 10 Uhr die Mädels dazu und alle zusammen um 18 Uhr wieder bringt und jedes 4. We Sa 10 Uhr bis SO 18 Uhr alle 3 holt. Hält er sich nicht dran ,ist er das Sorgerecht los


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Huhu Kauko! Bin übrigens Jennie mit Benjamin aus dem RUBL. Hab leider den link verschlumpft. Kannst du ihn mir mal bitte mailen? Und zu deiner Frage, meines Wissens nach kann man da herzlich wenig machen. Die verfügten Wochenenden sind ein Angebot für den Vater, keine Verpflichtung. Jedenfalls darf ich jedesmal den Babysitter bezahlen, wenn der KV kurzfristig sein Wochenende absagt, wo ich schon Termine habe. Ich würde es ihm aber mal deutlich sagen, dass du dieses nebenbei ankündigen nicht in Ordnung findest. Ihr hattet euch doch wieder ganz gut verstanden, oder? Ist die Scheidung schon durch? LG Jennie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hab jetzt grad meine Anwältin agerufen und wenn er die Kinder nicht abholt,wird gegen ihn ein Zwangsgeld verhängt !! Diese Besuchszeiten sind ja per Gericht festgelegt worden. Geschieden sind wir ,zum Glück ,schon seit 22.2.06. Ja,mal geht es super mit ihm und dann schießt er grundlos wieder quer Link gucke ich mal,ob ich den noch habe,bin selbst seit einiger Zeit nicht mehr dort. LG Claudia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Upps, bezüglich der Scheidung hab ich dich mit deiner Schwester verwechselt. LG und Danke! Jennie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nö,die ist noch nicht geschieden ;-)