Mitglied inaktiv
Hallo, wie ist das, wenn der GV kommt? Mein Ex hat ihn nicht ins Haus gelassen (kann sowieso nicht zahlen..). WARUM geht das? Ich dachte, dass man den GV reinlassen muss und wenn nicht, ruft der die Polizei.... Schade, ich hätte gern die Kontonummern seines Geschäfts.... LG Ursel
Hallöle, eigentlich muss man dem GV zutritt erstatten ob man will oder nicht , so kenn ich das jedenfalls...vom Gesetz her. LG Sandra mit Lukas & Leon 30.09.2005
hat er ihn von sich aus nicht reingelassen oder sich "tot" gestellt? Also man hat das "Recht", Titel hin oder her, dem GV zweimal den Zutritt zur Wohnung zu verweigern - allerdings kommt der dann zeitnah ein drittes Mal und macht ne Zwangsöffnung der Wohnung bzw. eine Zwangsdurchsuchung mit Polizei, ob der das dann will oder nicht. In dem Fall steigen allerdings die Gerichtsvollzieherkosten + Polizeieinsatz oder Aufbruch der Tür. Keine Ahnung, ob er sich damit dann wirklich einen Gefallen tut. Wenn man echt nichts pfänden kann, dann hätte er ihn auch reinlassen können. Leider ist hier das Recht eher auf Seiten der Schuldner, denn heutzutage kannst halt auch nicht mehr "einfach so" einen Fernseher pfänden... LG Sue
Hallo, angeblich war der Gerichtsvollzieher mehrfach da - ohne Antreffen! Und beim Antreffen durfte er nicht rein: mit den Worten: Ich hab nichts.... DAS ist das, was ich nicht verstehe! Ich dachte auch, dass dann ein Zwangszutritt erfolgt! Werde meinen RA mal anrufen! (Vielleicht kennen die sich ja vom Golfplatz und der GV "schont".... Lg Ursel
Die letzten 10 Beiträge
- Vater will keinen Kontakt
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff