Elternforum Alleinerziehend, na und?

Fragebogen

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WolKa

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was soll ich beim Ausfüllen des Fragebogens für den RA bei Zeitpunkt der Trennung schreiben? Wir wohnen ja noch zusammen,kriege ja noch keinen Unterhalt etc. Und getrennt schlafen geht nicht in dkleinen Wohnung.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von WolKa

Welcher Fragebogen, von wem, für wen?


mf4

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Antwort auf Beitrag von WolKa

Ihr teilt euch noch das Bett? Öhm... und du bist sicher, dass du getrennt bist? Ist eure Wohnung 10m² klein, dass es weder Kinder- noch Wohnzimmer gibt?


WolKa

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Antwort auf Beitrag von mf4

Fragenbogen,der der RA geschickt hat und braucht fürs Beratungsgespräch. Doch haben ein Kinderzimmer,da schläft er auch mit Linus,aber sonst müssen wir uns alles teilen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von WolKa

Dann schlaft ihr doch getrennt... verstehe nicht. Seit wann wisst nur ihr.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

Am 10.12. hast du geschrieben du möchtest dich trennen. Es sind nun 18 Tage vergangen.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von WolKa

Was denn jetzt ?


Princess01

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Antwort auf Beitrag von WolKa

Kann er nicht zu Eltern ziehen? Wir haben uns im Mai getrennt und offiziell ist es das Datum der Ummeldung die doch einige Behörden sehen wollten als Beweis.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Seit wann gibts sowas denn, dass erst einer ausziehen muss und das möglichst sofort (sie wollte sich vor wenigen tagen erst trennen) um sich "getrennt" zu nennen. Ich bin bei meiner Scheidung ausgezogen, als das Trennungsjahr schon halb rum war. Mal eben binnen 2 Tagen umziehen ist nicht ganz so einfach und nicht jder erwachsene Mann oder Frau kann und/oder will wieder bei Muddi einziehen. Ich würde das nicht wollen.