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Frage zu Elterngeld und Jobcenter

Frage zu Elterngeld und Jobcenter

Juleen87

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Ich steige da irgendwie nicht ganz durch. Mitte Mai so um den 15. bekomme ich das letzte Mal Elterngeld. Nun habe ich einen neuen Bescheid vom Jobcenter bekommen, dass ich ab 1. Juli mehr Geld bekomme ( die 150 € die vorher vom Elterngeld). Wie ist das denn im Juni? Da fehlen mir dann ja quasi die 150€. Haben die sich da verrechnet oder ist das so richtig? Ich habe da bereits angerufen der gute Mann sagte ich soll einen Zweizeiler aufsetzen und dann schauen die nochmal nach. Vielleicht kann mir einer das erklären?


taram

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Antwort auf Beitrag von Juleen87

Das Geld wird komplett im Mai angerechnet? Dann fehlt der juni, wenn die Hälfte im Juni angerechnet wird, fehlt eine Hälfte. Vrtständlich


Juleen87

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Antwort auf Beitrag von Juleen87

Genau also laut Bescheid bekomme ich erst ab Juli die 150Euro mehr vom Amt. Obwohl ich im Mai das letzte mal Elterngeld bekomme. Das Schreiben wollte ich hin schicken. Mich aber lieber nochmal absichern.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Juleen87

Teils richtig. Wenn Du Mitte Mai Elterngeld bekommst, dann läuft die Zahlung bis zum 14.06 - Elterngeld wird immer im voraus bezahlt. Fraglich ist halt nur, steht dir für den Zeitraum vom 15-30.06 mehr Geld zu das das Arbeitsamt dann berücksichtigen müsste. Das solltest du halt abklären. Du bist sogar teils noch recht gut dran. Wir mussten damals noch einen viel längeren Zeitraum überbrücken. Letztes Mal Elterngeld kam am Mitte Juni, Elternzeit lief bis Ende Juli. Ab dem 1.08 habe ich dann wieder gearbeitet. Erst Mitte September kam dann das erste Gehalt! Bei mir kommt noch dazu das ich alleine wegen Fahrweg schon gut 200 € jeden Monat an Spritkosten habe - die mussten zusätzlich aufgefangen werden. In der Elternzeit fielen die ja weg.


trauriger-engel

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Antwort auf Beitrag von Juleen87

Hey ich hab jetzt das gleiche. Ich bekomme im April das letzte mal Elterngeld aber ab mai bereits 300 mehr. Bei denen zählt eigentlich das Zufluss prinzip. Dann wann es kommt wird es angerechnet. Also solltest du da entweder hingehen oder wirklich Widerspruch einlegen.