Mitglied inaktiv
Also hab jetzt den brief von der anwältin meines Manes bekommen mit der ausrechnung des unterhalts von mir und den kindern. Das er nicht alles zahlen kann ist mir klar und wahr auch noch nie thema zwischen uns jetzt weiß ich nur nicht ob:der Rest der für die kinder noch offen ist vom AA mitgetragen wird oder ob sich da das Jugendamt zuständig ist? Und wenn muß ich das überhaubt beantragen wenn ich denke ich könnte es auch ohne schaffen? Vielleicht weiß es ja jemand von euch und kann mich mal aufklären *lol* LG Sandra
Ich meinte so: Und wenn muß ich das überhaubt beantragen wenn ich denke ich könnte es auch ohne schaffen? Nicht das das AA dann sagen kann wenn sie das nicht braucht,braucht sie das andere auch nicht oder so!!! LG Sandra
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