Mitglied inaktiv
wie ist es bei euch gewesen, als ihr beantragt habt, wurde der nochmann oder die eltern "geprüft" ob die euch vor dem staat unterhalten mußten? ich weiß bei mir ist meine mutter damals sofort zum anwalt gerannt, als ich aeschwanger war, weil sie angst hatte, sie müsse für mich aufkommen. in diesem speziellen fall eben aeschwanger prüfen sie nicht. wie ist das im "normalfall"??
ist doch mein heimatforum ![]()
ja ich weiß, nicht gewünscht... hast PN :-)
Nein aber ich erinnere mich an früher. Ich war kein Sozialfall, ging 1mal zum Sozi, weil ich mir (auch AE) keine neue Waschmaschine leisten konnte. Da wurde ich gefragt, was meine Eltern finanziell haben. lG Kerstin
und dann? was ist mit deinem exmann oder damals nochmann?
Er war damals schon Ex, komischerweise fragte nach dem keiner.
Wahrscheinlich, weil er ja auch keinen UH zahlte und man davon ausging, daß da nix zu holen ist. ![]()
und bei den eltern? wurde das einkommen als zu niedrig eingestuft? weil rentner?
Meine Mum war allein, mein Papa verstorben. Ich denke deshalb wurde da nicht weiter nachgehakt.
Ich arbeite bei der Arge... also die Exmänner müssen geprüft werden ob sie Unterhaltspflichtig sind. Die Eltern kann man nur prüfen, wenn jemand unter 25Jahre ist oder wenn man im Haushalt der Eltern lebt.
Als ich meinen Erstantrag gestellt habe, mußte ich die Adressen meiner beiden Exmänner angeben, die wurden beide angeschrieben, daß sie ihr Einkommen offen legen sollten zwecks Berechnung von Unterhalt erstens der Kinder gegenüber und dann mir gegenüber. Ex1 verschwand ja dann von der Bildfläche, da war dann nichts mit berechnen, aber Ex2 mußte, solange er noch Steuerklasse 3 hatte, auch Unterhalt für mich zahlen, nach Steuerklassenwechsel nicht mehr, weil er dann um einiges weniger verdiente (und noch verdient). Meine Eltern wurden nicht angeschrieben.
Das er nachzahlen muß für die Kids, aber es wurde festgestellt das auch bei Ihm nichts zu holen ist, aber Eltern gefragt ?Nein
Meine beiden Ex wurden meines Wissens nie angeschrieben. Im Momant hab ich ja auch H4. Erst jetzt, da die Arge mich mit null € Unterhalt berechnet. Der KV der beiden Kurzen wird nun offenlegen müssen, warum er nicht zahlt. Na mal schaun wie die das finden, daß er ne riesige Wohung hat und sich eben nen Neuwagen gegönnt hat.
Der Nochmann wird geprüft, ob er leistungsfähig ist. Die Eltern nicht. Gruß, Elisabeth.
hallo vallie, das ist bei mir schon ewig her, war auch noch zu sozialhilfezeiten. ich kann mich vage erinnern, dass meine eltern nicht angeschrieben wurden, weil ab einem bestimmten alter des antragstellers (waren es 21? 25? 27?) die eltern nicht mehr in der pflicht waren, oder so ähnlich. weiss ralph vielleicht besser. jedenfalls wurden sie nicht überprüft. und mein ex wurde auch nicht überprüft, da in amiland weilend und weit ab vom schuss. (allerdings wurde der kindesunterhalt angerechnet, obwohl er zum zeitpunkt der antragstellung nicht zahlte). liebe grüsse, martina
dann müssen sie quasi noch für dich aufkommen. Können sie dies, bekommt man nüscht. Ist aber bei AE eh anders. Mit Kind wird da nix geprüft. Von meinem Mann musste ich nur Unterhalt angeben. Also ob fürs Kind oder Trennungsunterhalt. Das wird halt angerechnet
...aber hatte ja auch 3 Kinder... selbst mein Mann wurde nie angeschrieben... Eltern schon gar nicht!
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